Widerspruch

Huawei: Klage gegen 5G-Ausschluss in Schweden

Huawei Schweden wendet sich gegen einen Ausschluss von der 5G-Auktion in Schweden, die morgen beginnen sollte.
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Auch in Schweden gibt es Sicherheits-Vorbehalte gegenüber 5G-Technik Huawei. Auch in Schweden gibt es Sicherheits-Vorbehalte gegenüber 5G-Technik Huawei.
Foto: dpa / Picture Alliance
Der chine­sische Netz­aus­rüster und Handy-Hersteller Huawei wird in vielen Ländern skep­tisch beäugt oder aus dem Zugang zu aktu­ellen 5G-Netzen teil­weise oder komplett ausge­schlossen, sei es Austra­lien, Groß­bri­tan­nien oder aktuell in Schweden. Doch das Unter­nehmen setzt sich gegen die ihm unter­stellten Vorwürfe zu Wehr.

Ausschluss von anste­hender 5G-Auktion

Auch in Schweden gibt es Sicherheits-Vorbehalte gegenüber 5G-Technik Huawei. Auch in Schweden gibt es Sicherheits-Vorbehalte gegenüber 5G-Technik Huawei.
Foto: dpa / Picture Alliance
Aktuell soll Huawei von der anste­henden 5G-Auktion in Schweden ausge­schlossen werden. Hier sollen 5G-Frequenzen bei 3,5 GHz (Band­breite 320 MHz) und 2,3 GHz (Band­breite 80 MHz) verstei­gert [Link entfernt] werden. Maximal 15 bzw. 8 Lizenzen sollen vergeben werden. Pro 20 bzw. 10 MHz Brand­breite müssten mindes­tens 20 Millionen schwe­dische Kronen (etwa 1,96 Millionen Euro) auf den Gebots-Tisch gelegt werden.

Huawei Tech­nolo­gies Sweden AB hat nun Einspruch gegen eine Entschei­dung der schwe­dischen Post- und Tele­kom­muni­kati­ons­behörde (PTS) [Link entfernt] vom 20. Oktober bezüg­lich der Lizenz­bedin­gungen bei den bevor­ste­henden 5G-Auktionen einge­legt.

Verständnis für Cyber­sicher­heit

Huawei schreibt dazu: "Wir verstehen und aner­kennen die Absicht der schwe­dischen Regie­rung, das Sicher­heits­niveau der Netz­werke zu verbes­sern. Wir begrüßen alle unvor­ein­genom­menen und fakten­basierten Anfor­derungen an Cyber­sicher­heit mit klaren und über­prüf­baren tech­nischen Stan­dards sowie trans­parente Geneh­migungs­ver­fahren. In diesem Sinne hat Huawei unein­geschränkt mit den Netz­betrei­bern und dem PTS zusam­men­gear­beitet, um deren Sicher­heits­anfor­derungen in Bezug auf die 5G-Infra­struktur zu erfüllen."

Und weiter: "Ein Ausschluss von Tech­nolo­gie­anbie­tern, der nicht auf über­prüf­baren Fakten und trans­parenten, ordnungs­gemäßen Unter­suchungs- und Bewer­tungs­ver­fahren beruht, wird jedoch den Wett­bewerb unter­graben, Inno­vationen beein­träch­tigen, wirt­schaft­liche Verluste verur­sachen, den Markt desta­bili­sieren und das Vertrauen von Inves­toren in Infra­struk­turen schä­digen.

Im Inter­esse von Huawei, der schwe­dischen IKT-Indus­trie und der schwe­dischen Verbrau­cher*innen sehen wir uns veran­lasst, diese recht­liche Maßnahme als eine ange­mes­sene Reak­tion zu ergreifen."

Verfahren beim Verwal­tungs­gericht Stock­holm

Huawei Schweden hat beim Verwal­tungs­gericht in Stock­holm Rechts­mittel einge­legt, um vorzu­tragen, dass die Entschei­dung des PTS auf falschen Tatsa­chen beruht und auf mehreren schwer­wie­genden Verstößen gegen schwe­disches Recht und EU-Recht gründet.

Seit 20 Jahren keine Sicher­heits­vor­komm­nisse

Huawei gibt zu bedenken, dass sie während ihrer 20-jährigen Tätig­keit in Schweden eine über­prüf­bare Erfolgs­bilanz von "null ernst­haften Sicher­heits­vor­fällen" vorweisen könnten. Huawei leiste einen wich­tigen Beitrag zur Digi­tali­sie­rung in Schweden. Huawei habe nie auch nur den Hauch einer Bedro­hung für die schwe­dische Cyber­sicher­heit oder irgend­eines anderen Landes verur­sacht, und werde das auch niemals tun. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, die schwe­dischen Netz­betreiber, unsere Kunden, zu belie­fern und weiteren Nutzen für die schwe­dische Wirt­schaft zu erbringen.

Schwe­dische PTS fühlt sich nicht zuständig

Die schwe­dische Post- und Tele­kom­muni­kati­ons­agentur (PTS) hat den Fall zur weiteren Prüfung an das Verwal­tungs­gericht in Stock­holm verwiesen. Derweilen soll der Aukti­ons­pro­zess wie geplant weiter laufen.

Huawei hatte bean­tragt, dass die am 20. Oktober 2020 getrof­fene PTS-Entschei­dungen bis auf weiteres nicht gelten sollte (soge­nannte "Hemmung"). Darüber müsse das Gericht entscheiden.

PTS hält Entschei­dung für richtig

PTS vertritt die Ansicht, dass die Entschei­dung der Behörde richtig sei. Huawei sei an diesem Fall nicht betei­ligt und habe daher kein Beschwer­derecht. Darüber­hinaus, könne diese Entschei­dung, die während des Verfah­rens getroffen wurde, nicht zur Stel­lung­nahme ange­fochten werden. Dies sei erst möglich, wenn die endgül­tigen Entschei­dungen über die Geneh­migung nach der Verstei­gerung getroffen worden seien.

Solange das Gericht keine andere Entschei­dung treffe, will die schwe­dische PTS die Auktion morgen am Dienstag, 10. November, eröffnen. Die Meinung der PTS ist nach­voll­ziehbar, da sie ja nur Frequenzen verstei­gern, während die Politik an einem Ausschluss bestimmter Anbieter "inter­essiert" ist.

Bringt die US-Neuwahl Bewe­gung in die Huawei-Diskus­sion?

Die Frage, ob unter dem neu gewählten US-Präsi­denten Joe Biden "Bewe­gung" in die Sank­tions­maß­nahmen gegen China und speziell gegen Huawei kommen könnte, kann noch nicht mit Sicher­heit beant­wortet werden. Auch bei den ameri­kani­schen Demo­kraten gibt es große Vorbe­halte gegen­über China, beispiels­weise bei der Behand­lung von geis­tigem Eigentum. Ob Biden als "Maßnahme des guten Willens" beispiels­weise dem Google Konzern wieder die Frei­gabe von Android für Huawei Smart­phones gestatten würde, ist im Moment noch mehr als speku­lativ.

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