Gesetzesänderung soll Risiko für WLAN-Betreiber senken
Kostenlos surfen an öffentlichen Plätzen und ohne Registrierung, das könnte nach einer Gesetzesänderung möglich sein.
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Betreiber eines WLAN-Netzes könnten
künftig nicht mehr so schnell haften müssen, wenn die Nutzer des
WLANs im Internet
gegen das Gesetz verstoßen.
Der Bundesrat befürwortete heute
eine entsprechende Initiative aus Berlin und Hamburg, in der die
Bundesregierung aufgefordert wird, durch eine Änderung der
entsprechenden Gesetze das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu
beschränken.
Kostenlos surfen an öffentlichen Plätzen und ohne Registrierung, das könnte nach einer Gesetzesänderung möglich sein.
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In dem ohne Aussprache verabschiedeten Entschließungsantrag wird
auf die "beträchtlichen Risiken" verwiesen, die für Betreiber von
öffentlichen WLANs bestehen, wenn sie ihren Gästen einen drahtlosen
Zugang zum Internet bieten. "Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz
ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen
abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für
Bürgerinnen und Bürger oder Cafés existenzgefährdend sind",
heißt es in dem Antrag. Dies verhindere derzeit, dass in stärkerem
Maße WLANs frei zur Verfügung gestellt werden.
Mehr freie WLAN-Hotspots würden Mobilfunknetze entlasten
Für die immer mehr verbreiteten Smartphones, die zumeist mit einem WLAN-Modul ausgestattet sind, wäre eine verstärkte Verfügbarkeit von frei nutzbaren WLAN-Netzen jedoch positiv. Zum einen weil bei der WLAN-Nutzung kein Datentraffic für den Mobilfunk anfällt und zum anderen weil die Mobilfunknetze entlastet werden und jenen Kunden zur Verfügung stehen, die gerade kein WLAN nutzen können. Auch Tablet- und Notebook-Nutzer würden von offenen WLAN-Netzen verstärkt profitieren. Und letztlich laden freie Internetzugänge auch zu einer verlängerten Verweildauer in den Cafés ein, was sich wiederum positiv auf den Umsatz des Betreibers auswirkt.
Derzeit müssen sich die Kunden meist namentlich oder mit einer Handynummer bei den WLAN-Hotspots anmelden. So wird in Hotels zumeist ein Zugang generiert, der an die Zimmernummer gekoppelt ist. Dadurch lässt sei bei Gesetzesverstößen nachziehen, wer zum fraglichen Zeitpunkt den Zugang genutzt hat. In Cafés und Restaurants lassen sich die Passwörter meist am Tresen oder der Bedienung erfragen. In der Praxis werden hier keine persönlichen Daten abgefragt, jedoch ändern sich die Passwörter häufiger oder aber die Kunden bekommen auf Nachfrage Einmal-Passwörter.
Gewerkschaft der Polizei sieht Lockerung kritisch
Die Gewerkschaft der Polizei sieht solche Pläne kritisch. Öffentliche WLAN-Zugänge dürften kein Einfallstor für anonyme Kriminalität im Internet werden, warnte die Gewerkschaft. Ihr Vorsitzender Bernhard Witthaut forderte, dass auch bei freiem WLAN-Zugang immer nachvollziehbar sein müsse, wer das Angebot nutze. Sonst seien den Sicherheitsbehörden die Augen verbunden. Eine solche Kontrolle der Nutzer lehnen beispielsweise Netzaktivisten ab. Die Bundesregierung kann jetzt entscheiden, ob sie die Anregung der Länder aufgreift oder nicht.