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schlampiges Urteil?


15.06.2013 21:32 - Gestartet von helmut-wk
Wurde denn überhaupt an die Möglichkeit gedacht, dass jemand ein schlecht gesichertes WLAN dazu genutzt hat, unter einer "fremden" IP sich Daten zu saugen?

Ist ja bei einem technisch nicht übermäßig versierten Familienvater nicht auszuschließen ...
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[1] SoloSeven antwortet auf helmut-wk
15.06.2013 21:42

einmal geändert am 15.06.2013 21:46
Benutzer helmut-wk schrieb:
Wurde denn überhaupt an die Möglichkeit gedacht, dass jemand ein schlecht gesichertes WLAN dazu genutzt hat, unter einer "fremden" IP sich Daten zu saugen?

Ist ja bei einem technisch nicht übermäßig versierten Familienvater nicht auszuschließen ...

Wenn "jemand" die Türe nicht abschließt, wenn "jemand" sein Auto nicht abschließt, läßt "jemand" die Fenster offen, etc. etc. , die Versicherung zahlt nicht. Egal, "wer" es NICHT gemacht hat, der "Verantwortliche" ist immer in der Haftung.
Was soll also dieses ganze Gedöns und warum sollte es im Internet anders sein?
Diesen ganzen Dünnpfiff und das Rumgezerre kann sich doch keiner mehr anhören.
Internet gesperrt und fertig.
So ist das normale Leben. Das Rumgeheule bringt nichts und geht mir tierisch auf den Sack!
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[1.1] helmut-wk antwortet auf SoloSeven
15.06.2013 22:00
Benutzer SoloSeven schrieb:
Wenn "jemand" die Türe nicht abschließt,

Es gibt auch die Möglichkeit, dass jemand eine Tür aufbricht. WEP-Verchlüsselung, oder schwacher PSK-Schlüssel, dazu jemand, der entsprechende Software hat - und schon ist der Zugang offen.
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[1.2] Zündi antwortet auf SoloSeven
15.06.2013 23:37
Benutzer SoloSeven schrieb:
Benutzer helmut-wk schrieb:
Wurde denn überhaupt an die Möglichkeit gedacht, dass jemand ein schlecht gesichertes WLAN dazu genutzt hat, unter einer "fremden" IP sich Daten zu saugen?

Ist ja bei einem technisch nicht übermäßig versierten Familienvater nicht auszuschließen ...

Wenn "jemand" die Türe nicht abschließt, wenn "jemand" sein Auto nicht abschließt, läßt "jemand" die Fenster offen, etc. etc. , die Versicherung zahlt nicht. Egal, "wer" es NICHT gemacht hat, der "Verantwortliche" ist immer in der Haftung.

Wenn jemand mein Auto klaut, weil ich vergessen hätte, den Schlüssel abzuziehen, kann mich trotzdem niemand für Taten verantwortlich machen, die der Autoklauer anstellt. Dafür ist der Dieb ganz alleine verantwortlich und nicht der Halter des Autos.

Was soll also dieses ganze Gedöns und warum sollte es im Internet anders sein?
Diesen ganzen Dünnpfiff und das Rumgezerre kann sich doch keiner mehr anhören.
Internet gesperrt und fertig.
So ist das normale Leben. Das Rumgeheule bringt nichts und geht mir tierisch auf den Sack!

Es wäre besser, wenn beim Urheberrecht das gleiche gilt, wie sonst auch. Nämlich unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Kann ja nicht angehen, das man nur aufgrund schwacher Indizien verurteilt wird. Absurderweise können sich die Abmahn-Abzocker auch noch aussuchen, vor welchem Gericht sie jemanden verklagen wollen (fliegender Gerichtsstand). Und so lange daran nichts geändert wird, ist die Kritik berechtigt.
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[1.2.1] blondini antwortet auf Zündi
16.06.2013 11:11

einmal geändert am 16.06.2013 11:12
Wenn jemand mein Auto klaut, weil ich vergessen hätte, den Schlüssel abzuziehen, kann mich trotzdem niemand für Taten verantwortlich machen, die der Autoklauer anstellt. Dafür ist der Dieb ganz alleine verantwortlich und nicht der Halter des Autos.


HA, HA, HA,....das glaubst aber auch nur Du....


Deine Haftpflicht zahlt sogar, wenn der Dieb seinen Tatkumpan beim Unfall verletzt