Handelsblatt

Pepp-PT: Entscheidung für Corona-App gefallen

Die Fraun­hofer-Gesell­schaft entwi­ckelt mit dem Daten­schutz­be­auf­tragten Ulrich Kelber, dem BSI und dem Robert-Koch-Institut eine Corona-App - wohl auf Grund­lage der Pepp-PT-Tech­no­logie.
Von dpa /

Offenbar Entscheidung für technischen Standard der Corona-App Offenbar Entscheidung für technischen Standard der Corona-App
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Die geplante Corona-Warn-App soll nach einem Bericht des "Handels­blatts" mit dem tech­ni­schen Konzept der Initia­tive Pepp-PT entwi­ckelt werden.

Die Zeitung zitiert den digi­tal­po­li­ti­schen Spre­cher der Unions-Bundes­tag­frak­tion, Tankred Schipanski, mit den Worten, das Gesund­heits­mi­nis­te­rium habe sich unter drei mögli­chen tech­ni­schen Platt­formen für Pepp-PT entschieden.

Schipanski sagte demnach: "Wir sind bei der Corona-App auf einem guten Weg." Die Fraun­hofer-Gesell­schaft entwickle im engen Austausch mit dem Daten­schutz­be­auf­tragten Ulrich Kelber, dem Bundesamt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­technik und dem Robert-Koch-Institut eine App auf Grund­lage der Pepp-PT-Tech­no­logie.

Konzept von 130 euro­päi­schen Wissen­schaft­lern entwi­ckelt

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Die Bundes­re­gie­rung hatte zuletzt erklärt, man prüfe neben Pepp-PT (Pan-European Privacy-Preser­ving Proxi­mity Tracing) auch den riva­li­sie­renden Ansatz D3PT (Decen­tra­lized Privacy Preser­ving Proxi­mity Tracing) sowie die in Öster­reich einge­setzte Lösung der Accen­ture GmbH.

Bei einem ersten Test eines Konzeptes für eine Corona-Warn-App mit Hilfe der Bundes­wehr hatte die Regie­rung noch allein auf das Pepp-PT-Konzept gesetzt, das von 130 euro­päi­schen Wissen­schaft­lern erar­beitet worden war, darunter auch Forscher des Robert Koch-Insti­tuts. In einer heftig geführten Debatte um ein geeig­netes Daten­schutz­kon­zept war das Pepp-PT-Projekt aller­dings in den vergan­genen Tagen in die Kritik geraten.

Die Bundes­re­gie­rung hatte betont, sie ziehe ausschließ­lich eine Nutzung der Corona-Tracking-App auf frei­wil­liger Basis in Betracht. Modelle und digi­tale Anwen­dungen müssten den Vorgaben des Daten­schutz­rechts entspre­chen, bei denen die Daten­ver­ar­bei­tung auf Basis einer Einwil­li­gung erfolge. Es dürften auch keine Stand­ort­daten erhoben werden.

Auf rund zwei Milli­arden Geräten welt­weit wird die Corona-App gar nicht laufen. Wir erläu­tern den tech­ni­schen Hinter­grund.

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