DVB-T

DVB-T-Förderung in Deutschland war rechtswidrig

Medienanstalten wollen Urteil des Gerichts anfechten
Von

Bereits vor sechs Jahren war der Umstieg auf digitales Antennen­fernsehen DVB-T in Berlin und Brandenburg abgeschlossen. Doch allein gegen die Förderung der Einführung von DVB-T in dieser Region traf die euro­päische Kommission eine Unter­sagungs­entscheidung. Die Klage des Bundes, der Medien­anstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und des lokalen TV-Fernseh­senders FAB gegen selbige wurde heute nunmehr durch das Gericht Erster Instanz der Euro­päischen Gemein­schaften (EuG I) abgewiesen.

Die mabb hatte den weltweit ersten harten Umstieg von der analogen auf die digitale Verbreitung des Antennen­fernsehens in Berlin und Brandenburg als Pilot­projekt seit 2003 mit insgesamt zwei Millionen Euro gefördert. Die Förderung und eine im Gegenzug vereinbarte Sende­verpflichtung waren Voraussetzung für den Erfolg des Umstiegs, um den privaten Rundfunk­veranstaltern einen Anreiz zu geben, den terrestrischen Weg für eine Mindestdauer von fünf Jahren in digitaler Form zu erproben, statt ihn aufzugeben.

Die Fernseh­haushalte mussten sich zum Empfang eine Set-Top-Box kaufen, die damals mindestens 200 Euro kostete, und sollten sich verlässlich auf ein attraktives Gesamtangebot einstellen können. Die Förderung war Ende 2005 von der EU-Kommission aus beihilferechtlichen Gründen untersagt und eine Rückzahlung der Fördergelder angeordnet worden. Gegen diese Entscheidung erhoben die mabb, der Bund und der - inzwischen insolvente - Berliner TV-Sender FAB Anfang 2006 Klage.

Hege: "Defizite im europäischen Rechtsschutz"

Der Direktor der mabb, Hans Hege, sieht in der Entscheidung des Europäischen Gerichts gravierende Defizite im europäischen Rechtschutz. "Die Landes­medienanstalten verfügen als unabhängige Regulierer über eine weitgehende Autonomie, weshalb ihnen auch vom Bundes­verfassungsgericht eine entsprechende Klage­befugnis zugesprochen wurde", erläutert Hege. "Die mabb hat die Einführung des digitalen Antennen­fernsehens und ihre Förderung im Rahmen der Gesetze autonom durchgeführt. Sie hat das Förderkonzept entwickelt, Verhandlungen mit den betroffenen Unternehmen geführt, entsprechende Vereinbarungen mit ihnen getroffen und die Fördersummen bestimmt und ausgezahlt." Die mabb wolle in den nächsten Wochen in Abstimmung mit den anderen Landesmedienanstalten prüfen, ob sie gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird.

Hörfunk via DVB-T bald auch in Hamburg

Im Großraum Hamburg soll es unterdessen demnächst auch Hörfunk via DVB-T geben. Der Direktor der Medien­anstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Thomas Fuchs, kündigte ein entsprechendes Projekt gegenüber der Hamburger Morgenpost an. "Im November starten über DVB-T digitale Radiokanäle in Hamburg, die auch Platz für ein redak­tionelles Musik­radio bieten", so Fuchs. Bisher gibt es Hörfunk via DVB-T in Deutschland nur in den Großräumen Berlin und Leipzig.

Neue DVB-T-Sendeanlagen in Bayern

Technisch verbessert werden soll der DVB-T-Empfang im Alpenland. Am 4. November sollen die neuen Sender Kreuzeck bei Garmisch-Partenkirchen und Hochberg bei Traunstein auf Sendung gehen. Beide Sender waren eigentlich nicht für DVB-T vorgesehen. Da es jedoch in der Region zu Versorgungs­schwierig­keiten kam, beschloss der Bayerische Rundfunk den Aufbau der zusätzlichen Sende­anlagen.

Auch einen programmlichen Neuzugang gibt es für DVB-T-Zuschauer in Teilen Oberbayerns und Oberschwabens: Aus Österreich sendet der neue Privatsender Servus TV, hinter dem der Getränkekonzern Red Bull steht, und der laut Eigen­darstellung Zuschauer sowohl in Österreich als auch in Deutschland mit einem Programm aus Unterhaltung und Dokumentationen ansprechen will. Servus TV sendet im so genannten MUX B, der über die Sendeanlagen Salzburg-Geisberg und Bregenz-Pfänder auch in Teilen Süddeutschland zu empfangen ist.

Weitere Meldungen zum Thema DVB-T