Lionsgate verklagt Disney wegen Streaming-Dienst
Muss Disney sein Streaming-Angebot "Star" wieder umbenennen?
Bild: Disney
Lionsgate ist mit seinem Streaming-Dienst "STARZPLAY" auch in Deutschland schon länger am Markt vertreten. Nun kommt man sich aber offenbar mit Disney ins Gehege. Der Mickey-Mouse-Konzern betreibt vor allem in Europa unter der Marke "Star" im Rahmen von Disney+ ein eigenes Streaming-Angebot für Erwachsene. Darüber hinaus soll am 31. August in Lateinamerika ein neuer Dienst unter dem Namen "Star+" an den Start gehen. Nun reicht es Lionsgate offenbar, deren Tochter STARZ reicht in Mexiko, Brasilien und Argentinien Klage gegen Disney ein, berichtet unter anderem Digital TV Europe.
Dienste könnten verwechselt werden
Muss Disney sein Streaming-Angebot "Star" wieder umbenennen?
Bild: Disney
STARZPLAY und Starplus klingen so ähnlich, dass die Dienste leicht miteinander verwechselt werden können, argumentiert der Medienkonzern. Für Lionsgate ist der Fall extrem unangenehm, denn das Unternahmen befindet sich selbst in einer globalen Expansion, wobei beide Streaming-Dienste größtenteils in den gleichen Ländern miteinander konkurrieren. Disney wiederum hatte sich die Marke "Star" bei der Übernahme von Rupert Murdochs Medienimperium 20th Century Fox gesichert.
Der Konzern betrieb vor allem in Asien diverse Pay-TV-Kanäle unter dem Label "Star". Mittlerweile nutzt Disney die Marke allerdings ausschließlich für Erwachseneninhalte von ABC bzw. Hulu in Europa. teltarif.de hatte STARZ-Digitalchefin Superna Kalle kürzlich in einem Interview auf die Namensgleichheit und eine mögliche Klage angesprochen, seinerzeit wollte sich das Unternehmen zu dem brisanten Fall jedoch nicht äußern, jetzt ist die Katze offenbar aus dem Sack.
Teurer Namenswechsel
Doch auch für Disney könnte die Angelegenheit extrem pikant werden. Sollten die Gerichte tatsächlich im Sinne von Lionsgate entscheiden, müsste Disney+ womöglich sogar international ein Rebranding durchführen, was verständlicherweise mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Und das kann sich der Mickey-Mouse-Konzern gerade mit Blick auf finanzielle Engpässe durch die Corona-Pandemie im Moment überhaupt nicht erlauben.
Auf die Situation in Deutschland hat die Klage zumindest vorerst keine Auswirkungen, zunächst geht es um den lateinamerikanischen Markt. Sollten die Gerichte jedoch die Auffassung von Lionsgate teilen, dürften es mittelfristig auch in Deutschland zu einer Umbenennung kommen, schließlich wird Disney mit seinen Produkten nicht international unter verschiedenen Marken auftreten wollen. Darüber hinaus kann man natürlich auch eine Ähnlichkeit zwischen der europäischen Marke und STARZPLAY nicht von der Hand weisen.
Möglich ist auch Gegenklage
Sicherlich wird Disney sich vor Gericht gegen Lionsgate wehren und höchstwahrscheinlich selbst auf die entsprechenden Namensrechte pochen. In diesem Falle könnte möglicherweise sogar Lionsgate gezwungen sein, den Namen seines Streamers zu ändern. Das dürfte allerdings ein wesentlich kleineres Problem sein: In asiatischen Märkten tritt man bereits unter der Marke "Lionsgate Play" auf. Dies zeigt auch eine deutlichere Nähe zum Studio.
Auch der Marketing-Aufwand für ein Rebranding in Europa wird sicherlich für Lionsgate ungleich niedriger als für Disney sein. Schließlich ist der Dienst hierzulande noch vergleichsweise unbekannt, beziehungsweise wird von deutlich weniger Abonnenten genutzt. Der Streamer kooperiert in Deutschland unter anderem mit der Plattform "Rakuten TV" und ist als zusätzliches Angebot für Kunden von Amazon Prime verfügbar.
STARZPLAY ist mittlerweile auch bei Magenta TV der Deutschen Telekom verfügbar.