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CovPass: Digitaler Impfpass nur noch neun Monate gültig

Digi­tale Impf­nach­weise sind künftig EU-weit nur noch neun Monate lang gültig. Anwen­dungen wie die CovPass App sollen entspre­chend ange­passt werden.
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Impfnachweis nach neun Monaten ungültig Impfnachweis nach neun Monaten ungültig
Foto: Image licensed by Ingram Image, Montage: teltarif.de
Bereits seit einigen Monaten gibt es die Erkenntnis, dass die Wirkung der Corona-Schutz­imp­fung nach etwa einem halben Jahr deut­lich zurück­geht. Abhilfe schafft die Booster-Impfung. Darauf reagiert jetzt auch die Euro­päi­sche Kommis­sion. Diese hat heute neue Bedin­gungen für das digi­tale COVID-Zerti­fikat der EU ange­nommen. Fest­gelegt wurde ein "verbind­licher Aner­ken­nungs­zeit­raum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impf­zer­tifi­kate".

Mit solch einem klar defi­nierten Zeit­raum will die Kommis­sion sicher­stellen, "dass die jewei­ligen Beschrän­kungen auf den besten jeweils verfüg­baren wissen­schaft­lichen Erkennt­nissen sowie auf objek­tiven Krite­rien beruhen". Mit der fort­gesetzten Koor­dinie­rung dieser Rege­lung soll das Funk­tio­nieren des EU-Binnen­markts sicher­gestellt werden. Zudem sollen die Bürger Klar­heit darüber bekommen, wie sie ihr Recht auf Frei­zügig­keit inner­halb der Staa­ten­gemein­schaft wahr­nehmen können.

Die Euro­päi­sche Kommis­sion räumt ein, dass Auffri­schungs­imp­fungen eigent­lich schon sechs Monate nach Abschluss der ersten Impf­reihe erfolgen sollen. Das Zerti­fikat bleibe aber für weitere drei Monate gültig, um sicher­zustellen, dass die natio­nalen Impf­kam­pagnen ange­passt werden können und die Bürger Zugang zu Booster-Impfungen haben.

Mitglieds­staaten sollen eigene Bestim­mungen anpassen

Impfnachweis nach neun Monaten ungültig Impfnachweis nach neun Monaten ungültig
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Die neuen Vorschriften über den Aner­ken­nungs­zeit­raum von Impf­zer­tifi­katen gelten der EU-Kommis­sion zufolge ausdrück­lich für Reise­zwecke. Wenn die Mitglied­staaten eigene Rege­lungen zur Aner­ken­nung der Impf­nach­weise treffen, werden diese aufge­for­dert, die Bestim­mungen anzu­glei­chen. Durch die EU-weite Harmo­nisie­rung sollen Reisende auch Planungs­sicher­heit bekommen.

Weiter heißt es, der nun beschlos­sene Aner­ken­nungs­zeit­raum werde nicht in das Zerti­fikat selbst aufge­nommen. Statt­dessen sollen die mobilen Anwen­dungen zur Über­prü­fung der digi­talen COVID-Zerti­fikate der EU ange­passt. Das betrifft in Deutsch­land unter anderem die CovPass-App und die Corona-Warn-App. Auch die Luca-App kann digi­tale Impf­nach­weise spei­chern.

Aktuell zeigen die Apps den Termin ein Jahr nach der abge­schlos­senen Impf­serie als "tech­nisches Ablauf­datum" an. Nach Anpas­sung der Anwen­dungen werde das Zerti­fikat als abge­laufen ange­zeigt, wenn das Impf­datum mehr als 270 Tage zurück­liegt. Die Neure­gelung soll zum 1. Februar in Kraft treten. Die Mitglieds­staaten haben somit noch etwas mehr als einen Monat Zeit für die tech­nische Umset­zung.

Wie berichtet erin­nert die Corona Warn App seit einigen Wochen an die Auffri­schungs-Impfungen.

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