Sicherheit

Digitale Patientenakte: Der Zahnarzt darf nicht alles sehen

Eine gezielte Auswahl von Ärzten und prak­tikable Daten­schutz­regeln: Damit will Gesund­heits­minister Lauter­bach für die Akzep­tanz der digi­talen Pati­enten­akte werben.
Von dpa /

Patientenakte: Nicht jeder Arzt darf alles sehen Patientenakte: Nicht jeder Arzt darf alles sehen
picture alliance/dpa
Mit einer bundes­weiten Aufklä­rungs­kam­pagne will Bundes­gesund­heits­minister Karl Lauter­bach die Akzep­tanz der digi­talen Pati­enten­akte stei­gern.

"Ärzte und Kassen werden die Pati­enten infor­mieren und beraten. Und wenn die elek­tro­nische Pati­enten­akte für alle startet, machen wir eine bundes­weite Aufklä­rungs­kam­pagne", sagte der SPD-Poli­tiker den Zeitungen der Funke Medi­engruppe von heute. Daten­schutz­regeln würden so gestaltet, "dass sie für Pati­enten und Ärzte im Alltag prak­tikabel sind".

Gezielte Auswahl von Ärzten

Als Beispiel nannte Lauter­bach die gezielte Auswahl von Ärzten: "Wenn ich als Patient nicht will, dass mein Zahn­arzt sieht, bei welchem Psycho­the­rapeuten ich wegen einer schweren Psychose behan­delt werde, muss ich dem Zahn­arzt den Zugriff auf diese Daten verwei­gern können."

Patientenakte: Nicht jeder Arzt darf alles sehen Patientenakte: Nicht jeder Arzt darf alles sehen
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Die elek­tro­nischen Pati­enten­akten waren 2021 als frei­wil­liges Angebot gestartet. Dabei geht es um einen persön­lichen Daten­spei­cher etwa für Befunde, Rönt­gen­bilder und Listen einge­nom­mener Medi­kamente. Diese E-Akte soll Pati­enten im Prinzip ein Leben lang und bei allen Ärztinnen und Ärzten begleiten. Das soll die Versor­gung verbes­sern, da etwa oft Unter­suchungen unnö­tiger­weise wieder­holt werden, wenn vorhe­rige Unter­suchungs­ergeb­nisse nicht bekannt sind.

Bisher haben nur sehr wenige der 74 Millionen gesetz­lich Versi­cherten eine digi­tale Pati­enten­akte. Lauter­bach will dies stei­gern. SPD, Grüne und FDP haben im Koali­tions­ver­trag verein­bart, auf das Prinzip "Opt-out" zu schwenken. Das heißt: Konkret sollen bis Ende 2024 alle auto­matisch eine E-Akte bekommen, ohne den bisher nötigen Antrag - wer keine will, müsste dann wider­spre­chen.

Lauter­bach nannte in den Funke-Zeitungen weitere Details zu den geplanten Rege­lungen: So sollen demnach Ärzte dafür hono­riert werden, dass sie zum Start der neuen elek­tro­nischen Pati­enten­akte wich­tige bishe­rige Befunde digi­tali­sieren. Die Kran­ken­kassen sollen zudem weiterhin nur Zugriff auf die Abrech­nungs­daten, aber keinen Zugriff auf die medi­zini­schen Daten der elek­tro­nischen Pati­enten­akte bekommen.

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