Digitale Patientenakte: Der Zahnarzt darf nicht alles sehen
Patientenakte: Nicht jeder Arzt darf alles sehen
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Mit einer bundesweiten Aufklärungskampagne will
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Akzeptanz der digitalen
Patientenakte steigern.
"Ärzte und Kassen werden die Patienten informieren und beraten. Und wenn die elektronische Patientenakte für alle startet, machen wir eine bundesweite Aufklärungskampagne", sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe von heute. Datenschutzregeln würden so gestaltet, "dass sie für Patienten und Ärzte im Alltag praktikabel sind".
Gezielte Auswahl von Ärzten
Als Beispiel nannte Lauterbach die gezielte Auswahl von Ärzten: "Wenn ich als Patient nicht will, dass mein Zahnarzt sieht, bei welchem Psychotherapeuten ich wegen einer schweren Psychose behandelt werde, muss ich dem Zahnarzt den Zugriff auf diese Daten verweigern können."
Patientenakte: Nicht jeder Arzt darf alles sehen
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Die elektronischen Patientenakten waren 2021 als freiwilliges Angebot
gestartet. Dabei geht es um einen persönlichen Datenspeicher etwa für
Befunde, Röntgenbilder und Listen eingenommener Medikamente. Diese
E-Akte soll Patienten im Prinzip ein Leben lang und bei allen
Ärztinnen und Ärzten begleiten. Das soll die Versorgung verbessern,
da etwa oft Untersuchungen unnötigerweise wiederholt werden, wenn
vorherige Untersuchungsergebnisse nicht bekannt sind.
Bisher haben nur sehr wenige der 74 Millionen gesetzlich Versicherten eine digitale Patientenakte. Lauterbach will dies steigern. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, auf das Prinzip "Opt-out" zu schwenken. Das heißt: Konkret sollen bis Ende 2024 alle automatisch eine E-Akte bekommen, ohne den bisher nötigen Antrag - wer keine will, müsste dann widersprechen.
Lauterbach nannte in den Funke-Zeitungen weitere Details zu den geplanten Regelungen: So sollen demnach Ärzte dafür honoriert werden, dass sie zum Start der neuen elektronischen Patientenakte wichtige bisherige Befunde digitalisieren. Die Krankenkassen sollen zudem weiterhin nur Zugriff auf die Abrechnungsdaten, aber keinen Zugriff auf die medizinischen Daten der elektronischen Patientenakte bekommen.
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