Kabelverbände Digitalsierung

Kabelverbände fordern schnellere Digitalisierung der Kabelnetze

Benachteiligung gegenüber der Deutschen Telekom scharf kritisiert
Von Stefan Hagedorn

Der Verband Privater Kabelnetzbetreiber (Anga) sowie der Deutsche Kabelverband [Link entfernt] haben sich für eine schnellere Digitalisierung der Kabelnetze ausgesprochen. Am Rande des "Forum Digitale Medien" kritisierte Ralf Heublein, Präsident des Deutschen Kabelverbandes, die derzeitige Vormachtstellung der Deutschen Telekom. "Das Breitbandkabel ist die einzige unabhängige Netzinfrastruktur, die der Telekom bundesweit Paroli bieten kann", sagte Heublein in Berlin. Die derzeit bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen würden die Kabelnetze gegenüber anderen Infrastrukturen deutlich benachteiligen. Dabei stehen die so genannten Triple Play-Angebote im Vordergrund, die TV- und Hörfunkempfang, Telefonie und Internet vereinen und damit in direkter Konkurrenz zur Deutschen Telekom treten.

Auch die derzeitigen Urheberrechte erschweren nach Angaben der Verbände gegenwärtig die Situation in den Kabelnetzen. Sogar die Kabelverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen, die über Satellit empfangbar sind, könnten dadurch blockiert werden. Anga-Präsident Peter Charissé sieht in den geltenden Bestimmungen keine Grundlage für faire Verhandlungen. Sie mache die Kabelnetzbetreiber vielmehr erpressbar. Charissé forderte von der Bundesregierung eine Überarbeitung der geltenden Urheberrechtsnovelle.

Landesmedienanstalten arbeiten nicht mehr zeitgemäß

Auch die Vorschriften der Landesmedienanstalten bei der Belegung der Kabelnetze wurde von den Kabelverbänden kritisiert. Das von den Medienanstalten ausgeübte Kabelbelegungsmonopol sei nicht mehr zeitgemäß. Ferner wurde auch Kritik an der Zahlung von Fördergeldern an die privaten TV-Veranstalter für die Verbreitung ihrer Programme über DVB-T geübt. Die EU-Kommission war kürzlich der Argumentation gefolgt und hatte die Rückzahlung von Subventionen von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) festgelegt. Die MABB hatte gegen das Urteil Ende Januar geklagt.