DVB-T Berlin Klage

Medienanstalt Berlin-Brandenburg verklagt EU-Kommission

Streit um DVB-T-Fördergelder eskaliert
Von Stefan Hagedorn

Der Streit um die Fördergelder für die kommerziellen Privatsender bei der Ausstrahlung über DVB-T geht in eine neue Runde. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Entscheidung der EU-Kommission eingereicht. Diese hatte in den von der MABB geleisteten Zahlungen in Höhe von etwa vier Millionen Euro an die privaten Fernsehveranstalter eine unangemessene Begünstigung gesehen. Die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter hatten im Gegenzug für die digitale Ausstrahlung ihrer Angebote in der Region Berlin-Brandenburg keine Gelder erhalten.

Nach der Argumentation der MABB haben sich die Privatsender seinerzeit verpflichtet, mindestens fünf Jahre über DVB-T zu senden, anstatt aus der terrestrischen Versorgung im Großraum Berlin-Brandenburg komplett auszusteigen. Dies habe einen Anreiz für die Haushalte dargestellt, sich eine entsprechenden Set-Top-Box anzuschaffen. In der Anfangsphase waren diese im Vergleich mit rund 200 Euro deutlich teurer als heute. Im November 2005 hatte die EU-Kommission nach eingehender Prüfung die Beihilfen als rechtswidrig erklärt. Die Fördergelder stellen einen Verstoß gegen die Beihilfevorschriften des EG-Vertrages dar und verfälschen nach Auffassung der EU den Wettbewerb.

Rückzahlungen in Millionenhöhe gefordert

Etwa die Hälfte der von der Medienanstalt gezahlten Gelder sollen nach dem Urteil der EU nun zurückgezahlt werden. Betroffen sind in erster Linie die großen Privatsender wie Sat 1, Pro Sieben oder RTL. Der Direktor der MABB, Hans Hege, sprach sich für eine dezentrale Definition der Aufgaben bei der Rundfunkversorgung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten aus. Dies dürfe nicht pauschal von Brüssel vorgegeben werden.