Einspruch

Brüsseler Wettbewerbshüter gegen VDSL-Monopol für Telekom

Neue Technologie allein rechtfertigt keine Sonderrechte
Von AFP / Thorsten Neuhetzki

Ein Monopol der Deutschen Telekom beim Aufbau des geplanten Internet-Hochgeschwindigkeitsnetzes VDSL würde nach Ansicht der EU-Kommission gegen europäisches Recht verstoßen. Deshalb hat die Behörde Pläne der Bundesnetzagentur kritisiert, den entstehenden VDSL-Markt in Deutschland von der Regulierung auszunehmen. Damit bestätigte ein Sprecher der Behörde in Brüssel heute enstprechende Zeitungsberichte. Die Kommission habe "ernste Zweifel" an diesem Vorhaben, das die Netzagentur am 11. Oktober angemeldet habe. Entsprechend kritisch bewertete die Behörde deshalb auch eine entsprechende Formulierung, die in den Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU aufgenommen wurde.

Bei der Beurteilung der Wettbewerbssituation des Marktes für Breitband-Anschlüsse von Großkunden wolle die deutsche Netzagentur das über Glasfaser bereitgestellte VDSL für den "Bitstream"-Markt herausnehmen, hieß es von der Kommission. Mit Bitstream sind nach Kundenwunsch maßgeschneiderte Breitbanddienste vor allem für die schnelle Übertragung von Audio- und Videodaten möglich. Begründet werde diese Ausnahme von der Agentur damit, dass es sich dabei um neue, noch nicht bestehende Dienste auf Basis einer neuen Technologie handele, für die es folglich auch noch keinen Markt gebe.

Die Kommission folgte dieser Einschätzung nicht. Bei der Frage, ob es sich bei dem so genannten Bitstream-Angebot der Telekom um einen neuen Markt handele, sei nicht entscheidend, ob dabei eine neue Technologie benutzt werde, hieß es. So könne der gleiche Dienst möglicherweise auch mit anderen Technologien angeboten werden. Die Bundesnetzagentur muss nun auf die Bedenken der Kommission reagieren.

Koalitionsvertrag ist "interpretationsfähig"

Als "interpretationsfähig" bewertete die Kommission den Verweis in der Berliner Koalitionsvereinbarung zum Auf- und Ausbau breitbandiger Telekommunikationsnetze. "Durch entsprechende Investitionen entstehende neue Märkte" sollten demnach "für einen gewissen Zeitraum" von Regulierungseingriffen freigestellt werden. Damit solle für den Investor "die notwendige Planungssicherheit" hergestellt werden, so die Koalitionsvereinbarung.

Sollten die Bitstream-Dienste - wie von den Konkurrenten angeführt - auch anders angeboten werden, darf es nach Ansicht der Kommission für das Telekom-VDSL keine Befreiung von der Regulierung geben. Klarstellung erwartete die Kommission auch zur Ankündigung der Koalition, das Telekommunikationsgesetz entsprechend zu ändern. Dieses sei nur im Rahmen der Novellierung auf EU-Ebene möglich, sagte der Brüsseler Sprecher.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM), der die Konkurrenten der Telekom vertritt, hatte vor einer "per Gesetz abgesicherten monopolartigen Vormachtstellung im Breitband-Markt" gewarnt. Für das Versprechen, drei Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen in den 50 größten Städten zu investieren und dadurch in den ohnehin am besten versorgten Gebieten Deutschlands High-Speed-Netze mit 50 Megabit je Sekunde aufzubauen, fordere die Telekom einen Verzicht auf Regulierung.

Der VATM argumentiert, für die Wettbewerber wäre ein Ausbau mit eigenen Kabeln und der Aufbau zusätzlicher Verteilkästen in den Straßen zum Teil ökonomisch unsinnig und darüber hinaus städtebaulich bedenklich. Wettbewerber schafften dank neuester ADSL2+-Technik auch ohne Verlegen von neuen Kabeln, die vorhandene Kupferader mit bis zu 25 Megabit pro Sekunde nutzbar zu machen.