Kursverlust

Schadenersatz-Prozess gegen die Telekom hat begonnen

Zehn Musterklagen vor dem Frankfurter Landgericht
Von dpa / Marie-Anne Winter

Wie am Sonntag angekündigt, hat heute vor dem Frankfurter Landgericht [Link entfernt] hat das Verfahren tausender enttäuschter Kleinanleger gegen die Deutsche Telekom begonnen. Mehr als 14 000 Aktienbesitzer verlangen von dem ehemaligen Staatsunternehmen Schadenersatz für erlittene Kursverluste. Seit dem dritten Börsengang im Jahr 2000 hat sich der Wert der Telekom-Papiere auf rund ein Viertel des damaligen Ausgabepreises reduziert. Die Anleger halten dem Unternehmen unter anderem krasse Fehlbewertungen der Immobilien und fehlende Informationen über damals bevorstehende Zukäufe vor.

Am ersten Verhandlungstag begann der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff damit, in den Sachstand des komplizierten Rechtsstreits einzuführen. Er wählte nach eigenen Angaben zunächst zehn Klagen aus, die wichtige juristische Merkmale auch für die anderen Klagen enthalten. Beklagte sind neben der Telekom die Deutsche Bank, die Bundesrepublik Deutschland, die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (heute KfW Bankengruppe) und der ehemalige Telekom-Vorstandsvorsitzende Ron Sommer.

Der Prozess begann unter großem Interesse des Publikums und der Medien. Auch einzelne Anleger machten ihrem Unmut über das Unternehmen und den Staat Luft, der bei dem Börsengang rund 15 Milliarden Euro eingestrichen hatte. Nach Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ist das deutsche Rechtssystem mit der Massenklage von Telekom-Aktionären völlig überfordert.

Gericht hält Immobilienbewertung der Telekom für ungenügend

Das Gericht hält die umstrittene Immobilienbewertung des Unternehmens für ungenügend. Die Kammer zweifele an der Zulässigkeit des so genannten Cluster- Verfahrens, sagte der Vorsitzende Richter Meinrad Wösthoff zur Eröffnung des Zivilprozesses beim Landgericht Frankfurt. Die Telekom hatte zu ihrer Gründung ihre kleineren Immobilien in Gruppen (Cluster) zusammengefasst und pauschal bewertet.