Mehrwertsteuer

Regulierer will im UMTS-Streit Verjährungsfristen verlängern

Eigentlich müssen Lizenznehmer bis Jahresende klagen
Von dpa / Björn Brodersen

Die deutschen UMTS-Lizenznehmer sollen mehr Zeit für Klagen auf die Rückerstattung eines Teils der gezahlten UMTS-Lizenzgebühren erhalten. Den sechs Lizenznehmern sei eine deutliche Verlängerung der Verjährungsfrist angeboten worden, sagte heute ein Sprecher der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) und bestätigte damit einen Bericht des Handelsblatts.

Nach bisherigem Stand müssen die Lizenznehmer bis Jahresende vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, da sonst mögliche Ansprüche verloren gingen. Die Unternehmen drängen auf eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer, die nach ihrer Ansicht Teil der Lizenzzahlungen war. Die RegTP weist dies zurück. Alleine mobilcom will 1,2 Milliarden Euro zurückfordern.

In einem vergleichbaren Verfahren klagt bereits die Telekom-Tochter T-Mobile Austria in Österreich vor dem Gericht um eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Das Angebot der RegTP sehe vor, dass die Frist in Deutschland sechs Monate nach Verkündung eines entsprechenden Urteils vor dem Europäischen Gerichtshof endet, schreibt die Zeitung.

Zu den sechs UMTS-Lizenznehmern gehören die T-Mobile, Vodafone, o2, E-Plus, mobilcom sowie Quam. Die Unternehmen hatten bei der Versteigerung insgesamt 50 Milliarden Euro für die UMTS-Lizenzen gezahlt. mobilcom und Quam haben die UMTS-Pläne bereits aufgegeben.