Systemlücke?

Tchibo-SIM-Karten auch ohne Personalausweis

Versand der Karten erfolgt ohne Identitätsnachweis
Von Thorsten Neuhetzki

20 000 Handys verkaufte Tchibo alleine am ersten Tag. Kein Wunder: Mit 35 Cent pro Minute rund um die Uhr in alle Netze macht Tchibo ein gutes Angebot. Viele Kunden werden die Karten mangels eines Tchibo-Ladens im Internet gekauft haben. Bei der Lieferung dann die Überraschung: Der Postbote will keinerlei Ausweis oder Legitimation dafür haben, dass der Name, auf den die SIM registriert ist, tatsächlich existiert. Der Name auf dem Klingelschild genügt dem Postboten. Es findet keinerlei Überprüfung der persönlichen Daten, z. B. per PostIdent-Verfahren, statt.

Auch im teltarif-Test lieferte der Postbote aus. Eine kleine handschriftliche Ergänzung auf dem Klingelschild genügte und die Tchibo-Karte, die damit de facto eine anonyme Karte ist, war unsere. Denn die Person, auf die die Karte bestellt wurde, existierte an der Lieferadresse eigentlich gar nicht. "Die Versandart wurde seitens Tchibo bewusst gewählt, um die im TK-Gesetz geregelte Pflicht, dass sich Nutzer registrieren müssen, zu erfüllen", sagt Stefanie von Carlsburg, Pressesprecherin bei Tchibo gegenüber teltarif. "Das TKG schreibt nicht vor, mit welchem Verfahren die Zustellung und die Registrierung zu erfolgen hat", heißt es in der Stellungnahme weiter.

Die Zustellung der SIM-Karte hätte nach Meinung der Tchibo-Pressestelle gar nicht erfolgen dürfen. "Die Auslieferungsbedingungen der Post/DHL besagen, dass eine Auslieferung nur erfolgt, wenn der Empfänger an der angegebenen Adresse wohnhaft ist", so von Carlsburg.

Wie dem auch sei: Eine echte Legitimation, wer nun Inhaber der SIM-Karte ist, hat Tchibo nicht. Somit wäre dem Betrug mit dieser Karte Tür und Tor geöffnet.

Auch im Tchibo-Laden gelang ein Kauf ohne Ausweis

teltarif führte auch in den Tchibo-Läden einige Testkäufe durch. Offenbar waren die Ladenbetreiber nicht in jedem Fall gut vorbereitet: Es gelang uns, auch hier eine Karte ohne Ausweis zu erwerben. "Dabei handelt es sich um einen Einzelfall", bedauert von Carlsburg im Gespräch mit teltarif. Die Mitarbeiter in den Läden seien angewiesen, die Ausweise zu kontrollieren, und müssten dieses auch mit ihrer eigenen Unterschrift bestätigen. "Wir machen hier auch interne Stichproben, ob dieses gemacht wird", sagte die Tchibo-Pressesprecherin weiter.

Was bleibt, ist Verwunderung - nämlich darüber, dass zwei nahezu identische Rechtsgeschäfte, die sich nur in dem vom Kunden gewählten Bestellprocedere unterscheiden, derart unterschiedlich abgewickelt werden.

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