Sicherheitslücke

E-Plus: Online-Vertragsabschluss besonders leicht gemacht

Allerdings besteht auch Gefahr des Missbrauchs
Von Volker Schäfer

Immer mehr Firmen gehen dazu über, Dienstleistungen auch online im Internet zu offerieren. Das ist bei den Mobilfunkanbietern nicht anders. Für den Kunden, der keinen persönlichen Beratungsbedarf hat, ist es durchaus auch bequem, vom heimischen Schreibtisch aus ein Handy zu kaufen und dazu einen Kartenvertrag abzuschließen.

Heut zu Tage ist es problemlos möglich, Online-Verträge genau so sicher und zuverlässig abzuwickeln wie ein Kauf beim Händler um die Ecke. Der Kunde übermittelt seine Daten und den Auftrag. Die Daten werden bei der Übergabe von Handy und SIM-Karte zum Beispiel vom Post-Ident-Service überprüft. Der Kunde unterzeichnet den Vertrag und erhält danach die Ware. Der Vertrag kommt zustande und die SIM-Karte wird freigeschaltet.

Etwas unkomplizierter handhabt E-Plus die Online-Verträge. Hier wird auf das Post-Ident-Verfahren und sogar auf die Kunden-Unterschrift verzichtet. Lediglich auf persönliche Übergabe durch den Postboten besteht der Netzbetreiber. Die SIM-Karte ist schon aktiv, wenn sie den Kunden erreicht.

Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V., sagte hierzu auf Anfrage von teltarif.de: "Grundsätzlich können Mobilfunk-Nutzungsverträge auch über Internet abgeschlossen werden. Ein Schriftformerfordernis besteht hier nicht. Die Belehrung über das Widerrufsrecht und die Mitteilung der notwendigen Informationen nach den Regelungen zum Fernabsatz, E-Commerce-Recht und Telediensterecht müssen lediglich in Textform erteilt werden."

Reichertz räumt aber ein, es bestehe die Gefahr, dass Personen mit krimineller Energie entsprechende Verträge für Verbraucher abschließen, ohne dass diese das merken. Der Verbraucherschützer argumentiert: "Wenn E-Plus eine 'Scherz-Mail' erhält, liegt von Seiten des betroffenen Verbrauchers kein wirksames Angebot vor, und der Verbraucher erhält juristisch gesehen von E-Plus ein Angebot, das er auch ablehnen kann." Die Beweislast dafür, dass der betroffene Kunde den Vertrag tatsächlich bestellt hat, liege bei E-Plus.

Reichertz ergänzt: "Jedoch muss der Verbraucher vorsichtig sein. Die Annahme kann konkludent erfolgen. Dies kann beispielsweise durch Nutzung des Handys und des freigeschalteten Netzes geschehen." Ähnlich verhält es sich bekanntlich mit der Nutzung einer SIM-Karte eines gekündigten Vertrags über den Kündigungszeitpunkt hinaus, wenn diese - aus welchem Grund auch immer - noch aktiv ist. Wird die Karte dann weiter genutzt, kann der entsprechende Netzbetreiber oder Provider dies durchaus so auslegen, dass der Kunde das Vertragsverhältnis fortsetzen möchte.

Keine Probleme sollte dagegen ein Verbraucher haben, der tatsächlich Opfer eines schlechten Scherzes geworden ist und somit unbeabsichtigt ein Telefon plus Karte von E-Plus zugestellt bekommt. Nach Meinung von Ralf Reichertz geht die derzeitige Praxis von E-Plus jedoch voll zu Lasten von E-Plus, wenn der Verbraucher die Bestellung bestreitet.