abgehört

Datenschützer fordert Einschränkung der Telefonüberwachung

Bedrohliche Tendenz zur Standard-Überwachungsmethode
Von Marie-Anne Winter

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat angesichts der weiter zunehmenden Zahl von Telefonüberwachungen den Eindruck, dass das Abhören von Telefonen nicht mehr eine als Ultima Ratio, sondern als Standard-Ermittlungsmethode eingesetzt werde. Das sei eine bedrohliche Tendenz, berichtet heute die Berliner Zeitung. Schaar fordert deshalb eine gesetzliche Neuregelung, um die Telefonüberwachung einzuschränken.

Es dürfe heute bei einer Reihe weniger schwerer Straftaten abgehört werden, die diesen tiefen Eingriff nicht rechtfertigen würden, kritisierte der Datenschützer. Der Katalog der Straftaten, bei denen das Lauschen erlaubt ist, müsse geprüft werden. 2003 wurden 24 441 Telefonüberwachungen angeordnet worden. Im Vergleich zu 1995 sei die Anzahl der Telefonüberwachungen um 400 Prozent gestiegen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte im Mai 2003 angekündigt, Gesetzesänderungen zu prüfen. Ein Gutachten des Max-Planck-Instituts hatte Schwächen bei der richterlichen Kontrolle und der Benachrichtigungspflicht festgestellt.

Weiterhin sprach sich der Datenschützer dafür aus, die richterliche Kontrolle zu stärken. Der Richter sollte nicht wie bisher nur die Anordnung erteilen, sondern auch den Verlauf der Telefonüberwachung kontrollieren. Dadurch werde dass das Abhören von Telefonen erheblich verringert wird. Schaar kritisierte auch die Pläne Bayerns, eine präventive Telefonüberwachung einzuführen. Er sieht darin eine gefährliche Tendenz, vermeintliche Überwachungslücken zu suchen und diese zu schließen. Schaar bezweifelt, dass die Ausweitung erforderlich ist. Die Polizei könne bereits jetzt Telefone anzapfen, wenn schwere Straftaten geplant würden.