nächste Runde

RegTP: Neuvergabe der ehemaligen C-Netz-Frequenzen gestartet

Eckpunkte für das Zuteilungsverfahren stehen jetzt zur Anhörung
Von Marie-Anne Winter

Wie berichtet sollen die Frequenzen des ehemaligen C-Netzes neu vergeben werden. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat heute das Verfahren zur Neuvergabe der attraktiven Frequenzen gestartet. Die Mobilfunkkonzerne möchten diese Frequenzen gern für den Ausbau der UMTS-Netze nutzen, womit sie Kosten einsparen können. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt und auf ihrer Internetseite stellt die Regulierungsbehörde die Eckpunkte für das Zuteilungsverfahren für weitbandigen Betriebs- und Bündelfunk im Frequenzbereich des ehemaligen C-Netzes (450 bis 455,74 MHz und 460 bis 465,74 MHz) bis zum 17. Januar 2004 zur öffentlichen Anhörung vor.

Die Eckpunkte enthalten unter anderem Aussagen zur bedarfsgerechten Frequenzausstattung. Damit soll verhindert werden, dass die beschränkt verfügbaren Frequenzbereiche mit volkswirtschaftlich unbedeutenden oder kommerziell nicht tragfähigen Anwendungen blockiert werden.

Effektive und schnelle Lösung erwünscht

"Zuteilungen von Frequenzspektrum auf Vorrat oder auf der Grundlage von unverbindlichen Nutzungsabsichten wird die RegTP nicht vornehmen", betonte der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth. Die Anhörung soll in erster Linie klären, welche Lösung eine effektive, schnelle Nutzung gewährleistet, die nötige Sicherheit und Prognose ermöglicht, dass auch in Infrastruktur investiert wird, gleichzeitig aber auch die erforderliche Abgrenzung zu anderen Mobilfunkmärkten garantiert. Der Bündelfunkmarkt hatte in den vergangenen Jahren erhebliche strukturelle Probleme, soll aber als Nischenmarkt für geschlossene Benutzergruppen und Firmen eine Chance erhalten am technischen Fortschritt teilzunehmen.

"Wir haben bereits umfangreiche und intensive Sondierungen und Gespräche mit allen Marktteilnehmern geführt und ich bin optimistisch, dass wir ein sachgerechtes und tragfähiges Ergebnis erzielen können," sagte Kurth. Die Behörde gehe davon aus, dass die Nachfrage nach Frequenzen für ein Grundnetz im weitbandigen Betriebs-/Bündelfunk zunächst mit der frequenztechnischen Mindestausstattung befriedigt werden könne. Die RegTP fühle sich dem Grundsatz der Technologieneutralität verpflichtet, so dass potenzielle Betreiber weitbandiger Betriebs-/Bündelfunknetze alle gegenwärtig verfügbaren Techniken einsetzen könnten. Eine Beschränkung auf den Einsatz bestimmter Weitband-Systeme für Betriebs-/Bündelfunk finde nicht statt, so Kurth.