Innovationsmotor

RegTP: C-Netz-Frequenzen sollen neu vergeben werden

Strategische Aspekte zur Frequenzregulierung der RegTP vorgestellt
Von Marie-Anne Winter

In der vergangenen Woche hat der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, die "Strategischen Aspekte zur Frequenzregulierung der Reg TP" vorgestellt. Kurth betonte dabei die Bedeutung der Frequenzregulierung für Innovation und Wettbewerb im deutschen TK-Markt. Am Beispiel der anstehenden Neuvergabe der ehemaligen C-Netz-Frequenzen veranschaulichte Matthias Kurth die Bedeutung der Frequenzregulierung als Instrument in den Händen der RegTP: "Das Spektrum des ehemaligen C-Netzes ist wirtschaftlich von großem Interesse, da es sich um ein bundesweit verfügbares und an sämtlichen Grenzen zu unseren europäischen Nachbarn bereits koordiniertes Nutzungs-Spektrum handelt. Die Ausbreitungsbedingungen von Frequenzen in diesem relativ niedrigen Frequenzbereich erlauben daher einen vergleichsweise kostengünstigen Netzaufbau."

Laut Kurth habe die RegTP im letzten Jahr den Ansatz zur Diskussion gestellt, die C-Netz-Frequenzen dem Bündelfunk zur Verfügung zu stellen und über eine Anmerkung im Frequenznutzungsplan angedeutet, dass - unter der Voraussetzung international noch zu klärender Fragen der Verträglichkeit und Spektrumseffizienz - auch der Einsatz neuer weitbandiger Bündelfunksysteme in diesem Frequenzbereich vorstellbar wäre.

Frequenzspektrum knapp und kostbar

Das Strategiepapier der RegTP enthält unter anderem Eckpunkte zur Realisierung einer effizienten und diskriminierungsfreien Frequenzregulierung. Aufgabe der "Strategischen Aspekte zur Frequenzregulierung der RegTP" sei es, so Matthias Kurth, "bereits im Vorfeld formeller Anhörungen nationaler und internationaler Regulierungsgremien im Rahmen eines Gesamtkonzepts einen Überblick über ausgewählte Bereiche der Frequenzregulierung zu geben". Die RegTP strebt nach Kurths Aussage ein größeres Maß an Flexibilität bei der Frequenznutzung an.

"Das Frequenzspektrum ist knapp und kostbar, es gibt fast immer mehr Anfragen und Wünsche als wir befriedigen können. Umso wichtiger ist es, das verfügbare Spektrum nicht auf Vorrat und auf bloße Nutzungsabsichten hin zuzuteilen. Effiziente Nutzung bedeutet, dass die volkswirtschaftlich bedeutsamsten und erfolgreichsten Nutzungsmodelle gefördert werden. Da letztlich der Markt über Erfolg oder Misserfolg entscheidet, muss die RegTP auf veränderte technische, aber auch veränderte Nachfragebedingungen reagieren können", sagte Kurth. Es sei nicht Zweck der aktuellen Konsultation zu den "Strategischen Aspekten der Frequenzregulierung", Anhörungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) oder Anhörungen im Rahmen internationaler Gremien der Frequenzregulierung zu ersetzen, unterstrich Präsident Kurth.

"Die RegTP fühlt sich dem Grundsatz der Technologiefreiheit verpflichtet und will im Frequenznutzungsplan soweit irgend möglich den Betreibern von Funknetzen keine Vorgaben zur Nutzung bestimmter Systeme machen", sagte Präsident Kurth weiter. Der Regulierer habe nun zu den Nutzungsbedingungen der ehemaligen C-Netz-Frequenzen eine grundlegende Entscheidung im Spannungsfeld der Marktkräfte zu treffen. Zur Diskussion für die künftige Nutzung stünden u. a. Funkruf, Regie- und Reportagefunk und die von der Reg TP vorgeschlagenen Nutzungen des Spektrums für Telemetrie, Datenfunk und Bündelfunk/Betriebsfunk.

Das C-Netz war letzte analoge Mobilfunknetz in Deuschland. Es wurde 1986 in Betrieb genommen und zum 31. Dezember 2000 abgeschaltet.