Schluss

Bundesregierung kippt höhere Zuführungskosten

Müssen Call-by-Call-Anbieter den Zuschlag von 0,4 Cent pro Minute im Ortsnetz nicht zahlen?
Von Hayo Lücke

Das Hin und Her um die höheren Zuführungskosten beim Call by Call im Ortsnetz geht weiter. Zunächst ging von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eine Genehmigung aus, dass die Deutsche Telekom für Call-by-Call-Gespräche im Ortsnetz von ihren Konkurrenten ab dem 1. Juli dieses Jahres pro Minute 0,4 Cent mehr kassieren darf. Am 27. Juni erfolgte aus Sicht der Telekom dann der erste Rückschlag, als das Verwaltungsgericht Köln diese Genehmigung auf Klage von zwei Anbietern hin aussetze. Nun muss die Telekom offenbar den endgültigen k.o.-Schlag einstecken, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Die Bundesregierung plant nach Informationen der Zeitung, bei der im Herbst anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den von der Regulierungsbehörde genehmigten Aufschlag wieder komplett zu streichen. "Wir hätten kein Problem damit, wenn der entsprechende Satz aus dem Gesetz wieder herausfliegt", heißt es aus der Regierung nahe stehenden Kreisen. Urprünglich sollten die Regionalanbieter durch den Aufschlag vor Dumping-Angeboten von Konkurrenten geschützt werden, die selbst kein Geld in den Ausbau eigener Ortsnetze investiert haben. Hiervon ist nun offenbar keine Rede mehr.

Als Grund für die anstehende Streichung des Zuschlages nennt die nicht näher genannte Quelle der Berliner Zeitung die steigenden Grundgebühren. Jüngstes Beispiel: Ab September werden die Grundgebühren für Analoganschlüsse teurer. "Letztendlich muss die Telekom die Kosten für den Anschluss ersetzt bekommen. Auf welchem Wege das geschieht, ist zweitrangig" zitiert die Zeitung weiter. Die Streichung des Infrastrukturaufschlages würde die Rechtsunsicherheit der Call-by-Call- und Pre-Selection-Anbieter beenden. Durch den kompletten Wegfall müssten die Anbieter nicht mehr damit rechnen, nach einem möglichen Verfahren vor einem höheren Gericht, rückwirkend zum 1. Juli den Aufschlag für alle vermittelten Gespräche nachzahlen zu müssen.