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Ortsnetz: Gericht untersagt Call-by-Call-Aufschlag

Erhöhung der Zuführungsleistung um 0,4 Cent pro Minute nicht zulässig
Von Hayo Lücke mit Material von dpa

Die Deutsche Telekom darf entgegen der Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ab dem 1. Juli keine höheren Zuführungskosten beim Call by Call im Ortsnetz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln hervor.

Das Gericht teilte heute mit, die im April seitens der RegTP ausgesprochene Genehmigung, dass die Telekom die Zuführungskosten im Ortsnetz um 0,4 Cent pro Minute anheben dürfe, sei ausgesetzt worden. Gegen die Genehmigung hatten zwei Call-by-Call-Anbieter, darunter Tele2, ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Köln angestrengt. Bereits am Montag war die Telekom damit gescheitert, einen noch höheren Zuschlag in Höhe von 3,5 Cent pro Minute rückwirkend zum 25. April erheben zu dürfen.

Die Telekom hat nun die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einzulegen. Somit ist bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung noch ein weiter Weg durch die Instanzen der Justiz zu gehen. Für die Call-by-Call-Anbieter bedeutet dies eine immense Rechtsunsicherheit. Sollten sie letztendlich vor dem höchsten Gericht unterliegen, müssen sie damit rechnen, im Nachhinein noch die Zusatzgebühren für alle vermittelten Ortsgespräche im Zeitraum ab 1. Juli an die Deutsche Telekom zu zahlen.