Schutz

Newsletter-Abmahnungen: "Advograf" will Betroffenen helfen

Serien-Abmahnungen nicht einfach so hinnehmen
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In der jüngsten Abmahnwelle um Newsletter-Anmeldeformulare (wir berichteten) organisiert sich bereits Widerstand: advograf.de, bittet per Webformular alle Opfer der Abmahnungen von webrobin.de [Link entfernt] (das ist die Homepage der "Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V.") sich zu registrieren. Dem Verein soll zum einen nachgewiesen werden, dass es sich um eine grundsätzlich unzulässige Serien-Abmahnung handelt. Advograf.de ist eine private Community, die vor allem als Reaktion auf die Explorer-Abmahnwelle gegründet worden war.

Unterdessen hört man auch Juristenstimmen, die die Abmahnungen von webrobin inhaltlich kritisieren. Denn Abmahnungen seien nur zulässig, wenn wesentliche Verbraucherbelange berührt seien. Wird aber die Adresse in der Newsletter-Anmeldemaske nur dafür verwendet, den Abonennten später im Newsletter persönlich anzusprechen, ist es fraglich, ob hier bereits in die Privatsphäre eingegriffen wird.

Was anderes wäre es natürlich, wenn der Name nicht nur abgefragt, sondern auch in unzulässiger Weise weitergegeben wird, zum Beispiel an Versender von unerwünschter Werbe-E-Mail (Spam). Hier würden sich die Nutzer, deren E-Mail-Accounts regelmäßig zugemüllt werden, sicherlich freuen, wenn die wirklichen schwarzen Schafe der Branche abgemahnt werden.