Ätsch

Abmahnung von Gravenreuths zum "FTP-Explorer" ist nicht rechtens

speedlink gewinnt negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin
Von Matthias Maetsch

Das Landgericht Berlin hat heute ein Urteil verkündet, das einer negativen Feststellungsklage von speedlink gegen Symicron in Sachen FTP-Explorer-Abmahnung durch Rechtsanwalt von Gravenreuth statt gibt.

Das Landgericht Berlin erkannte keine Verletzung der "Explorer"-Wortmarke durch speedlink. Der Vorsitzende Richter Dr. Scholz erklärte, dass "Explorer" eine nur sehr schwach kennzeichnungskräftige Marke darstelle. Daher genüge der Zusatz "FTP", um eine Verwechselungsgefahr auszuschließen. Die schwache Kennzeichnungskraft der Marke "Explorer" habe sich auch nicht durch eine etwaige Benutzung durch die Firma Microsoft erhöht, weil Microsoft die Marke nicht mit Fremdbenutzungswillen genutzt hätte.

Obwohl speedlink Rechtsanwalt Martin Jaschinski von Gravenreuth die Erstattung der Flugkosten für seinen Auftritt vor dem Landgericht Berlin angeboten hatte, zog dieser es vor, seine Niederlage durch einen Berliner Korrespondenzanwalt, Herrn Rechtsanwalt Bohne, entgegennehmen zu lassen. Rechtsanwalt Bohne versuchte für die Symicron GmbH noch zu argumentieren, dass speedlink doch schon eine Unterlassungserklärung abgegeben habe und somit den Anspruch anerkannt habe. Das Gericht wies diese Argumentation wegen der besonderen Ausgestaltung der abgegebenen Unterlassungserklärung zurück.

speedlinks Anwalt regte an, das Gericht möge doch auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines Links im Internet entscheiden. Hierauf antwortete der Vorsitzende Richter, dass dies vielleicht ein Fall für eine BGH-Entscheidung wäre. Bei der vorliegenden Klage ginge es aber darum, eine konkrete Antwort auf einen konkreten Fall zu geben.

Die Unsicherheit von Homepage-Betreibern bleibt also vorerst unverändert bestehen. Nicht jeder private Inhaber einer Homepage kann sich Anwaltsgebühren durch eine Abmahnung in dreistelliger Höhe einfach so leisten. Wir werden also auch in Zukunft Sätze wie "Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen fremden Inhalten und Links..." auf privaten Homepages lesen müssen.

Inzwischen wurde durch eine Internet-Initiative eine hohe Belohnung ausgesetzt, um zu klären, ob die ständig abmahnende Firma Symicron überhaupt ein Produkt vertreibt, welches die Bezeichnung "Explorer" trägt. Bisher wurde ein solches Produkt noch nicht gesichtet, daher drängt sich der Verdacht auf, dass mit den Serienabmahnungen von Gravenreuths eigentlich nur Geld verdient werden soll, ohne eine echte Marke schützen zu wollen.