Kostenfallen

So vermeiden Sie Kostenfallen bei Handy und Smartphone

Daten­au­to­matik, Sonder­ruf­num­mern, Roaming-Ausnahmen, Abo-Fallen: Trotz Allnet-Flat drohen bei Handy-Tarifen zahl­reiche Kosten­fallen. Wir erläu­tern, wie Sie sich vor welcher Falle schützen.
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Wer kennt sie nicht, die Werbung für Mobil­funk­ver­träge: "Smart­phone für 1 Euro", "keine Grund­ge­bühr", "Handy umsonst". So oder so ähnlich finden sich Ange­bote in Zeit­schriften, im Fern­sehen oder im Internet. In der Regel folgen dann hinter den sensa­tio­nellen Preisen diverse Fußnoten mit dem "Klein­ge­druckten".

Damit Sie nicht darauf herein­fallen, zeigen wir Ihnen auf der ersten Seite dieses Ratge­bers typi­sche Tücken in den Ange­boten der Mobil­funk-Provider. Auf der zweiten Seite geht es dann um versteckte Kosten­fallen, die bei der Benut­zung des Handy-Tarifs auftreten können. Kostenfallen bei Handy und Smartphone vermeiden Kostenfallen bei Handy und Smartphone vermeiden
Bild: teltarif.de

Handy mit Vertrag: Nach­rechnen hilft

Bei Vertrags­ab­schluss werben viele Anbieter mit Handys und Smart­phones für 1 Euro oder zumin­dest sehr güns­tigen Preisen, doch hier lohnt das Nach­rechnen: Solche Handys werden über die Grund­ge­bühr abbe­zahlt, sodass der sofor­tige Kauf des entspre­chenden Gerätes bei einem freien Händler unterm Strich güns­tiger sein kann - wenn­gleich hier natür­lich die Einmal­zah­lung höher ist.

Gehen Sie bei einem günstig klin­genden Angebot also folgen­der­maßen vor. Multi­pli­zieren Sie den monat­li­chen Hard­ware-Aufpreis mit 24 (Monaten) und addieren Sie die einma­lige Anzah­lung hinzu. Das ist der Preis, den Sie bei diesem Provider für das Gerät bezahlen. Suchen Sie sich dann auf unserer Über­sicht der Preis­ver­gleichs-Portale einen Preis­ver­gleich im Internet und geben Sie dort die Modell­be­zeich­nung des Geräts ein. Wird dort bei einem Händler ein güns­ti­gerer Preis ange­zeigt als der, den Sie gerade berechnet haben, sollten Sie Tarif und Gerät getrennt kaufen.

Ein Rechen­bei­spiel: Ein Handy-Tarif mit Smart­phone kostet 39,99 Euro monat­lich, davon sind 19,99 Euro für den Tarif und 20 Euro für das Handy. Außerdem will der Händler eine einma­lige Anzah­lung von 25 Euro. Für das Handy bezahlen Sie also 24 mal 20 Euro plus einmal 25 Euro, ergibt insge­samt 505 Euro. Liegen bei Online-Händ­lern alle Preise für das Gerät über 505 Euro, ist das ein gutes Angebot. Liegen sie alle darunter, kaufen Sie Smart­phone und Tarif lieber getrennt.

Und den güns­tigsten Handy-Tarif finden Sie stets in unserem Handy-Tarife-Vergleich.

Verspre­chungen am Telefon nicht einge­halten

Bislang war es gang und gäbe, dass Verbrau­cher sich bei der Hotline ihres Provi­ders ein Angebot einholen wollten - und der Kunden­betreuer schal­tete sofort einen wirk­samen Vertrag frei, ohne dass der Kunde dies beauf­tragt hatte. Bislang konnte ein Kunde einen derar­tigen Vertrag inner­halb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wider­rufen. Der Gesetz­geber drehte den Spieß nun aber um: Nach einem neuen Gesetz müssen Provider nun immer vorab eine Vertrags­zusam­men­fas­sung in Text­form aushän­digen.

War das vor Vertrags­schluss nicht möglich, wie etwa am Telefon, muss dies unver­züg­lich nach­geholt werden und der Kunde muss den Vertrag in Text­form (zum Beispiel per E-Mail) geneh­migen. Hat der Inter­essent diese schrift­liche Einwil­ligung nicht gegeben, wurde auch der Vertrag niemals wirksam abge­schlossen. Der Provider hat in diesem Fall ab sofort auch keinen Anspruch auf Wert­ersatz mehr, falls er bereits Tele­kom­muni­kati­ons­leis­tungen erbracht hat, wie das bisher noch der Fall war. Bezahlen Sie also keines­wegs für einen illegal unter­gescho­benen Vertrag.

Daten­au­to­matik nach Verbrauch des Inklusiv-Volu­mens

Bei manchen Smart­phone-Tarifen ist eine Daten­au­to­matik einge­stellt, die bis zu dreimal pro Monat kosten­pflichtig Daten­vo­lumen nach­bucht, wenn das tarif­liche Inklu­siv­vo­lumen verbraucht ist. Wer das nicht möchte, sollte einen Tarif ohne Daten­au­to­matik oder mit abschalt­barer Daten­au­to­matik wählen. Die Daten­au­to­matik kann in der Regel im Online-Kunden­center abge­stellt werden.

Auslands­te­le­fo­nate: Preise prüfen

Für den Aufent­halt mit dem deut­schen Handy im EU-Ausland gilt das EU-Roaming. In den Tarif­übersichten der Mobil­funk-Betreiber finden sich meis­tens erst auf den zweiten Blick Preise für Anrufe von Deutsch­land ins Ausland - denn das zählt nicht als Roaming. Für Tele­fo­nate ins EU-Ausland hat die EU eine Ober­grenze fest­ge­legt. Wer aber ab und an Tele­fo­nate ins außer­eu­ro­päi­sche Ausland führt, sollte auch die betref­fenden Kondi­tionen über­prüfen, da es hier große Unter­schiede gibt. Eine Alter­na­tive ist das Tele­fo­nieren ins Ausland über Smart­phone-Messenger. Alle Möglich­keiten, günstig oder sogar kostenlos ins Ausland zu tele­fo­nieren, haben wir in unserer Über­sicht für güns­tige Auslands­te­le­fo­nate zusam­men­gestellt.

Und auch beim Aufent­halt im außer­eu­ro­päi­schen Ausland gelten je nach Anbieter unter­schied­liche Kondi­tionen für Tele­fo­nate und Daten-Roaming. Wer im Ausland viel tele­fo­nieren oder das mobile Internet nutzen will, für den kann sich die Anschaf­fung einer lokalen Prepaid-Karte im Gast­land oder einer Roaming-SIM lohnen. Mehr zum Tele­fo­nieren im Ausland erfahren Sie in unserem Reise-Ratgeber.

Die Vertrags­wechsel-Tricks

Sie entschließen sich für einen bestimmten Tarif mit einer recht nied­rigen monat­li­chen Grund­ge­bühr. Mit der Zeit merken Sie aber, dass Sie sich von vorn­herein verschätzt haben oder Ihr monat­li­cher Daten-Verbrauch steigt. Ein Tarif­wechsel macht also Sinn - doch Vorsicht: Unter Umständen berechnet Ihnen der Anbieter hierfür eine hohe Wech­sel­ge­bühr. Dass bei einem Tarif­wechsel sofort eine neue 24-mona­tige Lauf­zeit beginnt, ist nicht in jedem Fall erlaubt.

Die von der Bundes­netz­agentur zwischen­zeit­lich gede­ckelte Gebühr für die Portie­rung der Rufnummer wurde inzwi­schen ganz abge­schafft - Endkunden darf für eine Rufnum­mern­por­tie­rung keine Gebühr mehr berechnet werden. Protes­tieren Sie dagegen, falls dafür weiterhin eine Berech­nung erfolgen sollte.

Der Takt bei Prepaid-Karten

Heut­zu­tage sind Tarife mit Allnet-Flats die Regel, es gibt aber immer noch Wenig­te­le­fo­nierer, die eine Prepaid-Karte mit Abrech­nung pro Minute, SMS und Tages­flat fürs mobile Internet benutzen.

Während manches Angebot mit einer Tele­fonie-Abrech­nung im 60/1- oder 60/10-Takt daher­kommt, finden sich bei anderen Anbie­tern auch ungüns­ti­gere Takte, etwa der 60/30-Takt oder der Minuten-Takt, der vor allem kürzere Gespräche erheb­lich verteuert.

Von der teuren Daten-Abrech­nung pro MB haben sich zwar die meisten Prepaid-Anbieter inzwi­schen verab­schiedet, es gibt aber immer noch Prepaid­karten, bei denen durch eine tägliche Buchung einer Tages­flat das Guthaben ganz schnell aufge­zehrt werden kann, wenn keine vier­wöchige Daten-Option gebucht ist und aus Versehen die mobile Internet-Verbin­dung des Smart­phones akti­viert wurde. Im schlimmsten Fall werden 28 Tages­f­lats gebucht, was deut­lich teurer ist als eine Daten­op­tion mit Vier-Wochen-Abrech­nung.

Ende des Vertrages und Kündi­gungs­frist nicht verpassen

Wer gerade einen Vertrag mit 24 Monaten Lauf­zeit abschließt, denkt meis­tens nicht sofort an dessen Ende. Sollten Sie aber: Der Kunde muss natür­lich selbst darauf achten, den Vertrag recht­zeitig zu kündigen, wenn er den Anbieter oder Tarif wech­seln möchte. Wer ganz sicher gehen will, kündigt gleich nach Vertrags­ab­schluss und lässt sich die Kündi­gung schrift­lich bestä­tigen. Der Provider muss im Kunden­center aber auch das späteste Kündi­gungs­datum und das Enddatum des Vertrags nennen.

Das ist vor allem dann wichtig, wenn nach Ablauf von 24 Monaten Rabatte oder andere Vergüns­ti­gungen wegfallen und die monat­li­chen Kosten ab dem 25. Vertrags­monat steigen. Ist die Mindestver­trags­lauf­zeit des 24-Monats-Vertrags abge­laufen, darf sich dieser aber nicht mehr auto­ma­tisch und unge­fragt um weitere 12 Monate verlän­gern, sondern nur noch um einen Monat. Hat der Kunde also die recht­zei­tige Kündi­gung drei Monate vor Ablauf des Vertrags verpasst, bleibt er maximal noch einen weiteren Monat im Vertrag und nicht mehr ein weiteres Jahr. Dieser Passus gilt auch für alle bereits bestehenden Verträge.

Mehr zum Thema Kostenfalle

Kosten­fallen nach Vertrags­ab­schluss

Wer einen Handy-Vertrag abge­schlossen oder eine Prepaid­karte gekauft und mögli­cher­weise eine Smart­phone-Option gebucht hat, wiegt sich oft in einer falschen Sicher­heit. Denn es ist immer noch eine Unsitte, dass zahl­reiche Provider den Begriff "Flat­rate" benutzen, ohne dass wirk­lich alle Leis­tungen im Tarif einge­schlossen sind.

Auf dieser zweiten Seite unseres Ratge­bers gehen wir also darauf ein, was mögli­cher­weise in Flat­rates nicht enthalten ist und welche Kosten­fallen in einem laufenden Vertrag noch drohen können.

Tele­fo­nate in der Flat­rate nicht enthalten

"Ich habe eine Allnet-Flat und kann damit inner­halb Deutsch­lands über­allhin ohne Aufpreis tele­fo­nieren": Das kann ein großer Trug­schluss sein. Dass Tele­fo­nate zu 0180- und 0900-Nummern nicht in Flat­rates enthalten sind, ist den meisten Kunden bewusst.

Dass aber auch Tele­fo­nate zu Sonder­ruf­num­mern mit den Vorwahlen 032 oder 0700 nicht in Flat­rates enthalten sind, wissen schon deut­lich weniger Verbrau­cher. Immerhin dürfen zu diesen beiden Vorwahlen inzwi­schen nur noch maximal 9 Cent pro Minute berechnet werden, egal ob vom Fest­netz oder Handy aus. Fast gänz­lich unbe­kannt ist: Einige Provider berechnen sogar teure Minu­ten­ge­bühren zu regu­lären Fest­netz­num­mern, wenn diese Nummer einem Dienst für Tele­fon­kon­fe­renzen gehört. Fragen Sie vor der Nutzung von Konfe­renz­diensten also sicher­heits­halber beim Provider nach, ob diese extra berechnet werden, oder nutzen Sie alter­nativ Video-Konfe­renzen über das Internet.

Zu wenig Prepaid-Guthaben - in Basis­tarif gerutscht

Wer auf seiner Prepaid­karte eine Smart­phone- oder Daten­op­tion gebucht hat, kann sich darauf verlassen, dass inner­halb eines vier­wö­chigen Abrech­nungs­zeit­raums die Kondi­tionen dieser Option gelten. Sie gelten aber nur dann auto­ma­tisch weiter, wenn genü­gend Guthaben auf der Prepaid­karte ist. Eine wirk­liche Sicher­heit hat man also nur, wenn man entweder manuell immer recht­zeitig das Guthaben für die nächsten ein bis zwei Abrech­nungs­pe­ri­oden auflädt oder im Kunden­center die auto­ma­ti­sche Gutha­ben­auf­la­dung mittels SEPA-Last­schrift einrichtet.

Ist nicht genü­gend Guthaben für die erneute Buchung der Option vorhanden, schaltet die Prepaid­karte in der Regel auto­ma­tisch zurück in den Basis­tarif, in dem Tele­fo­nate, SMS einzeln und das mobile Internet per Tages­flat berechnet werden - und damit ist das verblei­bende Rest­gut­haben dann meist sehr schnell aufge­braucht. Sogar im EU-Ausland drohen noch Kostenfallen Sogar im EU-Ausland drohen noch Kostenfallen
Fotos: Henrik Andersen - fotolia.com/teltarif.de, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de

Ausnahmen beim Roaming auch in der EU

Dass mobiles Tele­fo­nieren und Surfen außer­halb der EU sehr teuer sein kann, darauf haben wir bereits auf der ersten Seite hinge­wiesen. Doch es gibt auch im EU-Roaming, bei dem norma­ler­weise keine Zusatz­kosten anfallen sollten, böse Kosten­fallen. Aufpassen sollte, wer in einem Flug­zeug oder auf einem Kreuz­fahrt­schiff oder einer Fähre unter­wegs ist. Die Airlines und Reede­reien betreiben an Bord eigene Mobil­funk­netze, für die hohe Zusatz­kosten anfallen - diese Netze sind nicht ins EU-Roaming einge­schlossen, auch wenn das Schiff oder Flug­zeug nur in der EU unter­wegs ist. Mehr dazu lesen Sie in unseren beiden sepa­raten Ratge­bern:

Aufgrund regu­la­to­ri­scher Vorgaben steht mögli­cher­weise nicht das komplette inner­deut­sche Daten­vo­lumen im EU-Ausland zur Verfü­gung. Darüber hinaus gilt das EU-Roaming nur bei vorüber­ge­henden Aufent­halten im EU-Ausland, nicht bei Dauer­auf­ent­halten. Davon betroffen sind beispiels­weise Kunden einer in Deutsch­land unli­mitierten mobilen Internet-Flat­rate. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Über­sichts­seite zur Fair-Use-Grenze in der EU. Weitere bekannte Kosten­fallen im Ausland sind:

Lock­an­rufe und Lock-SMS

Ihr Handy wird kurz "ange­klin­gelt", doch schon hat der Anrufer wieder aufge­legt. Das Display zeigt die bekannte Nach­richt "1 Anruf in Abwe­sen­heit" - ein Blick auf die Nummer des Anru­fers zeigt eine Rufnummer mit einer inner­deut­schen Sonder­ruf­nummer oder gar einer Auslands-Vorwahl. Die Anrufer speku­lieren dann auf die Neugier des Handy-Nutzers.

Diese Neugierde "wer hat mich da gerade ange­rufen" kann aber sehr teuer werden: Vermeiden Sie den Rückruf auf einen derar­tigen Ping-Anruf vor allem auch, wenn die Rufnummer per SMS oder Messenger über­mit­telt wurde und Ihnen in der Nach­richt ein sagen­hafter Gewinn verspro­chen wird. Dubiose Kurz­nach­richten oder vermeint­liche Flirt-SMS von Absen­dern, die Sie nicht kennen, sollten Sie igno­rieren und löschen.

Immerhin sind Sie durch neuere Rege­lungen inzwi­schen etwas besser vor dieser Masche geschützt: Die Anzeige von bestimmten Sonder­ruf­num­mern als Rufnummer des Anru­fers ist mitt­ler­weile verboten. Die Netz­betreiber und Provider müssen solche Anrufe nun abbre­chen. Dies gilt zum Beispiel, wenn die Notruf­num­mern 110, 112 und teure Sonder­ruf­num­mern wie 0900 von den Betrü­gern als Absen­der­nummer signa­lisiert werden. Künftig dürfen laut der BNetzA deut­sche Rufnum­mern nicht mehr beim Ange­rufenen ange­zeigt werden, wenn ein Anruf aus einem auslän­dischen Tele­fon­netz kommt. Die Rufnummer des Anru­fers muss dann anony­misiert werden (eine Ausnahme bilden Mobil­funk­num­mern). Und bei verse­hent­lichen Anrufen in diverse Länder muss eine Preis­ansage geschaltet werden, die vor dem hohen Preis warnt - dann können Sie noch schnell vor dem eigent­lichen Tele­fonat auflegen.

Der "Enkel­trick"

Polizei und Verbraucher­schützer warnen seit vielen Jahren vor einer Masche, die sich bis jetzt nicht ausrotten ließ: Der "Enkel­trick". Krimi­nelle geben sich per SMS oder bei WhatsApp als nahe Verwandte aus und täuschen Notlagen vor, um Geld zu kassieren. Was Betrof­fene tun und vor allem nicht tun sollten, erläu­tern wir in unserem Hinter­grund­bericht zum Enkel­trick.

Dienste via Kurz­wahl-Nummer

Auf der vom Provider ausge­ge­benen SIM-Karte sind oft Sonder­ruf­num­mern in Form von Handy-Kurz­wahlen gespei­chert, die vermeint­lich nütz­liche Dienste wie Wetter­vor­her­sagen, Verkehrs­mel­dungen oder Auskunfts­ser­vices anbieten. Infor­mieren Sie sich im Zweifel auf der Preis­liste vorab über deren Kosten, wenn Sie solche Dienste nutzen wollen, denn derar­tige Dienste können schnell einmal mehrere Euro pro Minute oder Anruf kosten.

In der Mehr­zahl sind diese Services ohnehin nutzlos bzw. Relikte aus Zeiten, in denen es derar­tige Dienste noch nicht kostenlos im Internet gab. Um nicht verse­hent­lich eine dieser teuren Kurzwahl­num­mern anzu­wählen, empfiehlt es sich daher, die vorein­ge­stellten Nummern aus dem Nummern­spei­cher der SIM-Karte zu löschen.

Kurzwahl­num­mern dürfen weiterhin als Absen­der­nummer ange­zeigt werden, wenn der Absender hier­über eindeutig iden­tifi­zierbar ist und keine zwei­sei­tige Kommu­nika­tion (z. B. Antwort-SMS) ermög­licht wird. Es bleibt also weiterhin erlaubt, dass Prepaid-Kunden Info-SMS von einer Kurz­wahl­nummer ihres Provi­ders erhalten, in denen ihnen die Höhe des Gutha­bens oder die Bestä­tigung einer Guthaben-Aufbu­chung mitge­teilt wird, ohne dass eine Antwort darauf notwendig und möglich ist.

Abstim­mungen und Quiz­fragen im Fern­sehen

Haben Sie sich auch schon oft über die hane­bü­chenen Antwort­mög­lich­keiten bei Quiz­fragen in TV-Shows amüsiert? Kein Wunder, hier geht es darum, möglichst viele Zuschauer zum Mitma­chen zu bewegen. Ein Anruf aus oder eine SMS-Mittei­lung wird mit Preisen zwischen 14 Cent (pro Minute oder Anruf) und 1 Euro (pro Anruf) berechnet - dabei landen Anrufer dann aber oftmals bei einem Anruf­be­ant­worter, der Sie zu einem weiteren Anruf auffor­dert. Auch das Voten für oder gegen einen Kandi­daten bei Casting­shows dient dem Zweck, Geld in die Kassen der Sender und Mobil­funk­an­bieter zu spülen. Also vermeiden Sie am besten die Anwahl von 0137-Rufnum­mern vom Handy aus. Zum 1. April 2022 trat aber die Rege­lung in Kraft, dass für Anrufe vom Fest­netz oder Handy aus derselbe Preis verlangt werden muss.

Abon­ne­ments von "Mehr­wert­diensten" rund ums Handy

In Apps und auch anderswo im Fern­sehen oder Internet finden sich immer wieder Hinweise auf Dienste, die als Mehr­wert­dienst über die Handy-Rech­nung bezahlt werden - mit dem soge­nannten Carrier Billing.

Da gerade Jugend­liche als Ziel­gruppe für die Mehr­wert­dienste auser­koren wurden, ist es wichtig, dass sich sowohl die Ange­spro­chenen als auch Eltern über die Ange­bote und Kosten infor­mieren. Und im Zweifel gibt es noch eine weitere Möglich­keit: Carrier Billing lässt sich über den Mobil­funk­an­bieter sperren - per Dritt­an­bie­ter­sperre.

Glück­li­cher­weise bieten hierbei einige Provider eine ausge­feilte Version der Dritt­an­bie­ter­sperre: Sinn­volle Dienste wie zum Beispiel das Bezahlen von Apps, ÖPNV-Tickets oder Park­scheinen können frei­ge­schaltet bleiben, während unse­riöse Dienste wie Abon­ne­ments gesperrt werden.

In einem weiteren Ratgeber erläu­tern wir, wie Sie sich vor Telefon- und Online-Betrug schützen.

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