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Kundennummer/Vetragsnummer nicht erforderlich!?


01.07.2022 21:51 - Gestartet von gs33Z5JOQRCtwMfPGcp2
Gegebenenfalls müssen Verbraucher im Browser zwei Tabs öffnen: Einen mit dem offiziellen Kündigungsformular und einen, in dem sie sich ins Kundencenter einloggen. Dann können aus dem Kundencenter Daten wie Kundennummer oder Vertragsnummer händisch herüberkopiert werden.

Ich würde den Gesetzestext eigentlich erstmal so verstehen, dass das nicht erforderlich sein sollte!?

Also, ich sehe nicht, dass an eine Kündigung über solch ein Kündigungsformular irgendwie andere Anforderungen für die Wirksamkeit gestellt werden als sonst an Kündigungen, und entsprechend würde ich davon ausgehen, dass es nicht zulässig sein dürfte, in solch einem Formular eine Kunden- oder Vertragsnummer zu verlangen.

Erforderlich ist für die Wirksamkeit einer Kündigung, dass die Person des Erklärenden und das zu kündigende Vertragsverhältnis eindeutlich erkennbar sind - das kann man natürlich z.B. durch Kunden- und/oder Vertragsnummern erreichen, aber prinzipiell reicht es auch, wenn man z.B. Name und Anschrift angibt und "alle bestehenden Verträge" oder "den Mobilfunkvertrag" oder was auch immer als Gegenstand der Kündigung angibt.

Will sagen: Eigentlich wäre es im Interesse der Anbieter, hier eine Integration mit dem sonstigen Self-Service anzubieten - und soweit das nicht gegeben ist, weil man sich erhofft, so Kunden an der Kündigung hindern zu können, sollte man als Kunde vielleicht im Gegenzug auch dem Anbieter nicht helfen? Der Anbieter kann ja im Kundenbereich einen Kündigungsbutton machen, dann ist es für den Anbieter auch sehr leicht, automatisch zuzuordnen, was genau gekündigt wurde ... und sonst muss er halt mit Name, Anschrift, "den Mobilfunkvertrag" klarkommen?