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DeutschlandSIM unterläuft also die EU-Regelung?


22.03.2017 22:50 - Gestartet von Peterdoo
2x geändert, zuletzt am 22.03.2017 22:51
Wenn die BNetzA sagt: "wenn für einen ansonsten identischen Mobilfunkvertrag ein zusätzliches Entgelt für das Roaming in der EU in Rechnung gestellt würde", bedeutet das doch, dass die Tarife von DeutschlandSIM, die innerhalb von Deutschland dieselben Leistungen enthalten und sich nur durch den Roamingaufpreis unterscheiden, so nicht zulässig sind.