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VIAG AGB - Sicherheitsleistung


13.08.2001 22:42 - Gestartet von gr_vie
Das hier habe ich zum Thema Sicherheitsleistungen in den AGBs von VI gefunden:

8 Sicherheitsleistung
8.1 VIAG Interkom behält sich vor, vom Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung in deutscher Währung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen, insbesondere
a) wenn der Kunde einen nicht unwesentlichen Rechnungsbetrag nicht fristgerecht bezahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt;
b) bei gerichtlich angeordneter Zwangsvollstreckung.
Diese Sicherheitsleistung kann in Form einer Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen.
VIAG Interkom behält sich vor, sich jederzeit aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit wegen offener Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Der Kunde ist verpflichtet die Sicherheitsleistung unverzüglich auf die vereinbarte Höhe aufzufüllen, wenn VIAG Interkom die Sicherheitsleistung in Anspruch nimmt und das Vertragsverhältnis fortgeführt wird. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen von VIAG Interkom beglichen hat.
8.2 Bei Nichterbringung der Sicherheitsleistung oder Bürgschaft ist VIAG Interkom nach entsprechender Mahnung mit Hinweis auf die Folgen der Unterlassung der Sicherheitserbringung berechtigt, den betroffenen Service auszusetzen oder zu sperren und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.