Einigung

CDU/CSU und SPD einigen sich auf Vorratsdatenspeicherung

Daten sollen nur drei Monate gespeichert werden
Von Hans-Georg Kluge

Ein Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD sieht die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vor. Ein Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD sieht die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vor.
Bild: Juergen-Faelchle - Fotolia.com
Die Verhandlungen über den Koalitions­vertrag stehen kurz vor dem Abschluss. Mittler­weile haben sich die drei Parteien beim Thema Vorrats­daten­speicherung wohl geeinigt. In einem Entwurf des Vertrags steht die Absichts­erklärung, die um­strittene EU-Richtlinie umzusetzen. Aller­dings will sich die Große Koalition auf EU-Ebene für verkürzte Speicher­fristen einsetzen.

EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird umgesetzt

Ein Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD sieht die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vor. Ein Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD sieht die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vor.
Bild: Juergen-Faelchle - Fotolia.com
Wörtlich heißt es in einem Entwurf: "Die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten werden wir umsetzen." Die Politiker möchten den Zugriff auf die gesammelten Daten aber einschränken. Die Daten sollen nur im Falle von schweren Straftaten herausgegeben werden - auch ein Richter muss dem zustimmen. Bei akuter Gefahr für Leib und Leben ist ebenfalls ein Zugriff möglich - hier ist wohl kein Richtervorbehalt vorgesehen.

Beinahe klingt es so, als hätten die Politiker auch an die PRISM-alarmierte Öffentlichkeit gedacht, denn die Daten sollen nur auf deutschen Servern gespeichert werden. Im Entwurf des Koalitions­vertrags steht außerdem, dass die künftige Regierung sich auf EU-Ebene für eine Verkürzung der Speicherdauer einsetzen möchte. Sieht die aktuelle Richtlinie noch 6 Monate vor, will die Große Koalition auf eine Speicherzeit von nur 3 Monaten hinwirken. Damit ist auch klar, dass die deutsche Umsetzung wohl zunächst mit einer Speicherdauer von 6 Monaten erfolgen wird - außer die Regierung kann sich in Brüssel mit kürzeren Fristen durchsetzen.

Jahrelanger Streit um Vorratsdatenspeicherung

Über die Vorrats­daten­speicherung tobt in Deutschland ein jahrelanger Streit. Nachdem zunächst das Bundes­verfassungs­gericht die ursprünglichen Pläne gestoppt hat, war sich die Schwarz-Gelbe Bundesregierung nicht über Änderungen einig. Bundes­justiz­ministerin Sabine Leut­heusser-Schnarren­berger (FDP) hielt die Datensammelei für ver­fassungswidrig. Die FDP galt bis zuletzt als Partei, die der Vorrats­daten­speicherung gegenüber kritisch eingestellt war. Bei der Bundes­tags­wahl dieses Jahr verpasste sie erstmals in ihrer Geschichte den Einzug in das Parlament.

Die Union hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, die Vorratsdaten­speicherung umsetzen zu wollen - allerdings hat sie den neuen Begriff der Mindest­daten­speicherung verwendet. Über die Gründe der Unionsparteien lesen Sie alles in unserer Meldung.

Auch in Bezug auf andere Tk-Themen haben die Verhandlungen über eine mögliche Große Koalition bereits Ergebnisse geliefert. So könnte der Routerzwang bei Internet-Anschlüssen bald der Vergangenheit angehören. Auch beim Thema der regionalen Regulierung haben sich die Parteien geeinigt.

Mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung