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Youtube Einstellung


19.04.2013 10:49 - Gestartet von blackmoon
Ich verstehe das Problem wieder einmal nicht. Es gibt die Möglichkeit in Youtube, das Einbetten abzustellen. Wer nicht will, dass seine Videos auf einer Website eingebettet werden, legt also den entsprechenden Schalter bei Youtube um. Wer das nicht tut, gibt damit implizit sein Einverständnis.

Auch das eingebettete Video enthält den Link zum Original. Es ist also der Urheber (bzw. die einstellende Partei) sichtbar.

Eine schöne Option wäre jedoch, wenn ich bei meinen Videos eine Liste aller einbettenden Seite hätte.
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[1] spunk_ antwortet auf blackmoon
19.04.2013 12:26
Benutzer blackmoon schrieb:
Ich verstehe das Problem wieder einmal nicht. Es gibt die Möglichkeit in Youtube, das Einbetten abzustellen. Wer nicht will, dass seine Videos auf einer Website eingebettet werden, legt also den entsprechenden Schalter bei Youtube um. Wer das nicht tut, gibt damit implizit sein Einverständnis.

wenn dieser Text in ähnlichem Wortlaut 8also auf juristisch) nun dabeistehen würde - das ist also Sache von youtube bzw. jeder anderen Videoplattform - wäre die Sache gegessen.
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[1.1] blackmoon antwortet auf spunk_
19.04.2013 13:05
Okay. Also Lösung per AGB ;-)

Was mir nach dem Abschicken des ersten Kommentars noch aufgefallen ist: Ich habe noch nie geprüft, ob eine Verlinkung auf Facebook dieses Flag auch honoriert. Das wäre noch mal einen Versuch wert... Okay: Funktioniert so auch auf Facebook. Es wird zwar ein Vorschaubild gezeigt, aber der Klick aufs Video linkt dann zu Youtube. Sieht sauber aus.
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[2] Kai Petzke antwortet auf blackmoon
19.04.2013 18:30
Benutzer blackmoon schrieb:
Ich verstehe das Problem wieder einmal nicht. Es gibt die Möglichkeit in Youtube, das Einbetten abzustellen. Wer nicht will, dass seine Videos auf einer Website eingebettet werden, legt also den entsprechenden Schalter bei Youtube um. Wer das nicht tut, gibt damit implizit sein Einverständnis.

Damit haben Sie recht. Wenn ich die Sache richtig verstehe, wurde im konkreten Fall das Video auf Youtube aber nicht vom Copyright-Inhaber eingestellt, sondern von einem Dritten, der es von der Website des Video-Produzenten geklaut hatte. Und damit ist dann jede Handlung, die dieses Video weiter verbreitet, eine weitere Copyright-Verletzung.

Ich gehe auch davon aus, dass der originale Rechteinhaber das Video schon lange hat bei Youtube löschen lassen. Doch das ändert nichts daran, dass der Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegen den Einbetter hat, dass der sich das Video nicht abermals irgendwo sucht und dann erneut einbettet. Ich kann mir aber auch den Fall vorstellen, dass google die Löschung des Videos ablehnte, und es der originale Rechteinhaber dann einfacher fand, gegen den ebenfalls aus Deutschland kommenden Einbetter vorzugehen als gegen Google aus den USA.


Kai