Benutzer handyfoner schrieb:
Im Artikel sind als Bestätigung für Gewinnspielabreden explizit email und Fax genannt worden. Gewinnspielabreden per Brief oder SMS sind also nicht gültig?
Hallo,
das "das heißt" im Text ist etwas missverständlich. In der Pressemitteilung des Ministeriums heißt es nur "in Textform". Demnach müsste es auch für Briefe und SMSen gelten.
Mit freundlichen Grüßen,
Kaj-Sören Mossdorf
(teltarif.de)