Benutzer arndt1972 schrieb:
Aus 3 Milliarden Euro sind mitlerweile 11 Milliarden Euro geworden - und es ist kein Ende abzusehen. Etwas, dass mit 6 Milliarden Euro (das Doppelte vom Eigentlichen; und teurer wirds ja eh immer) noch akzeptabel war, ist es mit 11 Milliarden Euro höchstwahrscheinlich nicht mehr. Wie gesagt, es gibt nicht die DIE Gegner.
Wo hast Du die Zahlen her?! Hier reden die Gegner von max. kanpp 7 Mrd. €.
Es war ein Schaubild in "Frontal21". Habe ich mir deshalb gemerkt, weil die 21 da gut hinpasste. ;-)
Aber wenn man schaut, daß man 2003 bereits kalkulieren mußte und dann aufgrund solcher blödsinnigen Planfeststellungsverfahren Jahre braucht (in der die Rohstoffpreise explodiert sind), dann ist es kein Wunder wenn es teurer wird. Das liegt dann aber eben nicht an der Bahn, sondern auch an der Politik, die eben nicht entsprechende Bedingungen schafft, daß es schnell losgehen kann!
Woran das liegt, interessiert mich nicht. Ich lasse mir auch keine Wohnung im Rohbau für 100.000 € verkaufen und wenn es dann fertig ist, soll ich 300.000 € dafür hinlegen.
Für 100.000 € wäre ich nunmal dafür gewesen; für 300.000 € eben nicht. Ist doch logisch, oder?
Für eine Volksabstimmung war es in diesem Fall nun wirklich zu spät. Das diese Gegner auch im nachhinein das "Ergebnis" nicht akzeptieren, ist nur eine logische Folge.
Sorry, entweder sofort oder gar nicht mehr. Wie blödsinnig wäre jetzt ein Ausstieg? Zig Mrd. wären weg...
Es ist einfach zu spät, die Gegner zu überzeugen! Hier hat auch die Politik versagt und die Bürger nicht rechtzeitig "mitgenommen".
Und sorry. Der Zweck, die Polizei mit Androhungen von Steinewerfen von mir fernzuhalten ist nicht niedriger als der Zweck, ein Menschenleben zu retten.
??? Was redest Du?!
1. muß sich keiner der ungesetzliches macht die Polizei vom Leibe halten!
Naja, ich würde sagen, gerade derjenige, der "ungesetzliches macht" hat ein Interesse daran, sich die Polizei vom Leibe zu halten. Dass das klug ist, habe ich nicht behauptet.
2. im anderen Fall reden wir von einem Schwerverbrechen! Also wenn das nicht Äpfel und Birnen sind, was dann?!
Du irrst. Du redest vom Zweck. Eine Androhung von Gewalt ist für Dich in Ordnung, wenn ein "Schwerverbrechen" möglicherweise verhindert werden kann. Ich sage klar nein!
Ich rede vom Mittel! Die Drohungen sind verboten und da gibts nix zu relativieren!
Da genau verwechselst DU nämlich Äpfel mit Birnen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel! Um den ZWECK geht es auch nicht. Es geht um die Mittel - und
die sind in beiden Fällen zu verurteilen!
Sorry, aber hier willst Du in beiden Fällen die Täter schützen, die Unschuldigen schaden. Nenne mir einen Grund warum? Wenn sie sich gesetzeskonform verhalten ist alles ok, dann reden wir über nichts anderes!
Welche Täter schütze ich? Ich "verurteile" die Täter. Die Täter sind diejenigen, die androhen, mit Steinen zu werfen und diejenigen, die mit Folter drohen, um Aussagen zu erpressen.
Es gibt nunmal keine Legitimation für die Androhung von Gewalt. (Mittel). Auch nicht, um Menschenleben zu retten (Zweck). Das siehst Du anders! Das Gesetz nicht! Und Letzteres ist zum Glück relevant!
Also ganz ehrlich, man läßt meine Tochter im Zweifel verrecken, damit ein Schwerverbrecher keine "Angstzustände" bekommt?!
Ein Schwerverbrecher ist erst ein Schwerverbrecher, wenn er verurteilt ist. Dies konnte er im vorliegenden Fall gar nicht sein! Wie willst Du das gesetzlich definieren? Androhung von Gewalt ja - ausführen nein? Da lacht sich doch jeder schlapp, der eine Drohung erfährt!
Hier stimmt wohl gar nichts mehr. Ich gehe noch weiter: zwei Menschen sind in Lebensgefahr, ich kann aber nur einen retten: den Unschuldigen (und das Opfer) oder den Schwerverbrecher. Also sorry, ich wüßte wer verrecken sollte...
Sehr theoretisches Konstrukt. Es wird immer so sein, dass wenn Du als Mensch, der in die Situation kommt, helfen zu müssen, einfach hilfst! Wenn Du Zeit verstreichen lässt, weil Du erstmal überlegen musst, wem Du helfen sollst, dann bist Du nachher noch wegen unterlassener Hilfeleistung dran. Aber wie gesagt. So wie Du es darstellst, ist es eh nur Theorie.
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt auch für mich uneingeschränkt.
Das ist etwas Anderes! Klar gilt das, aber hier waren die Fakten klar. Der Täter stand fest!
Das Gesetz steht ebenfalls fest!
Und die Herauspressung eines Geständnisses ist das herbeiführen eines "Beweises", welches zurecht nicht geduldet und verurteilt wird.
Es ging hier nicht um das Geständnis, sondern um das Versteck des Opfers!
Siehe oben. Wie willst Du das gesetzlich legitimieren?
Keine Frage, ich rede auch nicht von Straffreiheit! Ich frage nur was mir mein Leben noch wert wäre, wenn man mir meine Tochter nehmen würde...
Supergeil. Du redest nicht von Straffreiheit?!? Das ist ja echt toll. Dann sollen also die Polizisten Gewalt androhen, sie aber nicht durchführen dürfen und für die Androhung bestraft werden.
Merkst Du eigentlich, wie realitätsfremd Deine Argumentation ist?
Telly