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Nummer nicht nennen


14.08.2009 17:20 - Gestartet von 7VAMPIR
In Artikeln, die sich mit betügerischen Machenschaften dieser Art beschäftigen, sollte man mA nach die Nummer nicht nennen.

Einen charakteristischen Teil zeigen, damit sie wiedererkennbar ist finde ich gut.
Aber sie sollte mindestens um 2 Stellen unkenntlich gemacht werden.

Das erleichtert es dem "Dummi" sie nicht zu wählen.

01777VAMPIR ª directbox com
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[1] dancer antwortet auf 7VAMPIR
14.08.2009 17:27
Hallo,

ich bin dafür, dass die Nummer weiter genannt wird. So kann man sie bei der Eingabe bei einer Suchmaschine Deiner wahl gefunden werden, und Du hast einen "Nachweis", dass die Nummer betrügerisch ist

Guido
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[2] RE: Doch nennen
Kai Petzke antwortet auf 7VAMPIR
15.08.2009 11:22
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

Das erleichtert es dem "Dummi" sie nicht zu wählen.

Wenn, wie hier, die Abschaltung der Nummern von der BNetzA verfügt wurde, dürften die Vorteile der Nennung die Nachteile überwiegen.


Kai
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[2.1] 7VAMPIR antwortet auf Kai Petzke
15.08.2009 11:36
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer 7VAMPIR schrieb:

7V Das erleichtert es dem "Dummi" sie nicht zu wählen.

Wenn, wie hier, die Abschaltung der Nummern von der BNetzA verfügt wurde, dürften die Vorteile der Nennung die Nachteile überwiegen.
Kai

Ja, wenn die die Nummer nicht mehr erreichbar ist,
besteht die Gefahr nicht mehr.
Meine Anregung bezieht sich nur auf eine
Situation in der die Gefahr noch besteht.

Im Prinzip muss man jedem abraten
0900 oder andere Minderwertnummern
überhaupt zu wählen.

01777VAMPIR ª directbox com


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[2.2] Nutzlose Nummernabschaltung?
federico antwortet auf Kai Petzke
18.08.2009 11:12
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Wenn, wie hier, die Abschaltung der Nummern von der BNetzA verfügt wurde, dürften die Vorteile der Nennung die Nachteile überwiegen.

Solange die von der BNetzA gegenüber dem Netzbetreiber der 0900-Nummer ergangene Anordnung, die Nummer sofort, bzw. innerhalb weniger Tage nach dem Wirksamwerden = Zugang des Verbotsbescheids abzuschalten, die Zahlungsflüsse an die Betrüger und ihre Verbündeten aus bis zur Abschaltung erfolgten Verbindungen nicht wirksam verhindert, täuscht die Abschaltungs-Verfügung der BNetzA vor, die Vermögensmehrung aus rechtswidriger 0900-Nutzung "effektiv" zu bekämpfen.

Die Nennung trügerischer 0900-Nummern wäre dann ungefährlich, wenn bereits ihre Anwahl ohne die Gefahr möglich wäre, daß die Anwahl / Verbindung

a) die Anrufer zu Zahlungen verpflichten könnte,
b) unwiderrufliche Geldflüsse an die Betrüger/Netzbetreiber auslösen könnte,

sobald die BNetzA die rechtswidrige 0900-Nutzung feststellt.

Leider ist dies nicht der Fall:

Wenn Anrufern rechtswidrig genutzter 0900-Nummern erst mal Gebühren (in Rechnung gestellt und) abgezogen worden sind, sind die Zahlungsempfänger/inkassierenden Anschlußnetzbetreiber nicht verpflichtet, die Beute VON SICH AUS wieder herauszurücken ... nur an den verschwindenden Bruchteil derjenigen, die im Falle eines von der BNetzA verhängten Inkassoverbots eine Rückerstattung der "rechtsgrundlos erlangten Leistungen" verlangen, müssten die Anschlussnetzbetreiber eventuell eine Rückzahlung leisten, sofern die sich genügend nachhaltig und überzeugen beschweren.

Noch unbefriedigender gestaltet sich die Situation bei 0900-Anrufen von einem Mobilfunkanschluß aus: selbst bei einem behördlichen Inkassierungsverbot gelangen die 0900-Betrüger und 0900-Netzbetreiber an alle 0900-Verbindungsg­ebührenzahlungen!

f.
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[2.2.1] Kai Petzke antwortet auf federico
18.08.2009 11:27
Benutzer federico schrieb:

Solange die von der BNetzA gegenüber dem Netzbetreiber der 0900-Nummer ergangene Anordnung, die Nummer sofort, bzw. innerhalb weniger Tage nach dem Wirksamwerden = Zugang des Verbotsbescheids abzuschalten, die Zahlungsflüsse an die Betrüger und ihre Verbündeten aus bis zur Abschaltung erfolgten Verbindungen nicht wirksam verhindert,

In der Tat sind die meisten Bescheide über Abschaltung einer Nummer auch mit einem Inkassoverbot verbunden. Letzteres ist oft sogar rückwirkend und wird m.W. auch den Netzbetreibern, die Inkasso durchführen, zugestellt. Eine recht übersichtliche Liste ist auf http://tinyurl.com/pcvj66 verlinkt (als PDF).

Bei den hier dargestellten Nummern war allerdings kein Inkassoverbot mit verknüpft, dafür war die Abschaltung besonders schnell verlangt (binnen eines Tages). Aktuell ist unter der 09001000184 tatsächlich "kein Anschluss unter dieser Nummer" zu hören. Ein ISDN-Telefon meldet "besetzt" als Status-Code.


Sollten, wie Sie schreiben, trotz Inkassoverbot weiterhin Zahlungen fließen, wäre das ein sehr dickes Ding, welches ich gerne journalistisch angehen möchte. Wir werden in dieser Richtung unsere Augen offen halten.


Kai
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[2.2.1.1] kokolores antwortet auf Kai Petzke
10.09.2009 20:53
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Sollten, wie Sie schreiben, trotz Inkassoverbot weiterhin Zahlungen fließen, wäre das ein sehr dickes Ding, welches ich gerne journalistisch angehen möchte. Wir werden in dieser Richtung unsere Augen offen halten.


Kai


http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=16762&highlight=wirkungslos

:)

Herr Petzke, laut der Teltarif-Teaminfo haben Sie sich sehr intensiv mit der Deregulierung der Telekommunikation in Deutschland beschäftigt

"Erstellung privater Web-Seiten zur bevorstehenden Deregulierung am deutschen Telefonmarkt (12/1997)"

Können Sie sich erinnern, wie damals das Thema Mehrwertnummern und die damals schon bekannten Probleme damit thematisiert wurden? (Dialerfälle von 1996, Betrug in Milliardenhöhe mit Telefonsexnummern im Ausland, siehe focus 1994)

Dazu können Sie mir gerne eine Nachricht schicken, denn das ist hier off topic.
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[2.2.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf kokolores
11.09.2009 10:53
Benutzer kokolores schrieb:

Können Sie sich erinnern, wie damals das Thema Mehrwertnummern und die damals schon bekannten Probleme damit thematisiert wurden? (Dialerfälle von 1996, Betrug in Milliardenhöhe mit Telefonsexnummern im Ausland, siehe focus 1994)

Diese Fälle sind mir nicht sonderlich bewusst. 1998 zahlten die Verbraucher vor allem deswegen Milliarden zu viel, weil die DTAG noch so absurd teuer war und es gar nicht genug Kapazitäten gab, als dass alle Nutzer hätten Alternativen wählen können.

0190-Nummern sind dann vor allem durch die BGH-Entscheidung, die die Vermittlung durch die Telefonfirmen zu 0190 zum "wertneutralen Hilfsgeschäft" erklärt, zum Problem geworden:
https://www.teltarif.de/arch/2001/kw47/...

Der Kunde hatte danach faktisch keine Möglichkeit mehr, Einwände wegen Vertragsstörungen durch den 0190-Anbieter auch gegenüber dem rechnungslegenden Unternehmen geltend zu machen. Das war natürlich eine Steilvorlage für die Dialer-Branche, die danach wie verrückt ins Kraut schoss. Erst zweieinhalb Jahre später revidierte der BGH die fatalen Leitsätze:
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw10/...
https://www.teltarif.de/arch/2004/kw10/... (Kommentar von mir dazu)

Dazu können Sie mir gerne eine Nachricht schicken, denn das ist hier off topic.

Na ja, so off topic ist das nicht. Es geht ja allgemein um die juristische Behandlung von fraglichen Nummern.
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[2.2.1.1.1.1] kokolores antwortet auf Kai Petzke
11.09.2009 17:27
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Na ja, so off topic ist das nicht. Es geht ja allgemein um die juristische Behandlung von fraglichen Nummern.

Mir geht es darum, dass man diese Mehrwertmalaise dem Verbraucher wider besseren Wissens ohne wirksamen Schutz zugemutet hat. Waren die Politiker zu dumm oder hat man da dem "freien Markt" einen milliardenschweren Gefallen getan?

Betrug mit Mehrwertnummern kam nicht aus dem Nichts, sondern war von Anfang an da. Die Gefahr der Dialer beispielsweise wurde in Deutschland erst 2005 gebannt, wo Dialer ohnehin technisch überholt waren - und das, obwohl das Mißbrauchsrisiko und die Gefahren für Verbraucher schon bekannt waren, als die Strukturen für Dialer in Deutschland erst geschaffen wurden - anfangs quasi ohne jeden Verbraucherschutz. Das wegweisende BGH-Urteil zu illegalen Dialern kam doch auch erst 2004, wo es längst zu spät war.

Ich kann nicht glauben, dass dies einfach so passiert ist, sondern glaube vielmehr, dass es gesteuert wurde von denen, die daran Interesse hatten. Da fällt mir neben den Telcos u.a. die Mafia ein... Das meine ich übrigens ernsthaft :)
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[2.2.1.1.1.2] federico antwortet auf Kai Petzke
12.09.2009 14:10
Benutzer Kai Petzke schrieb:

0190-Nummern sind dann vor allem durch die BGH-Entscheidung, die die Vermittlung durch die Telefonfirmen zu 0190 zum "wertneutralen Hilfsgeschäft" erklärt, zum Problem geworden:
https://www.teltarif.de/arch/2001/kw47/...

Diese Entscheidung verwehrte dem 0190-Nutzer "nur" die Zahlungsverweigerung mit dem Argument, er (und seine Gesprächspartnerin) hätten sittenwidrig vereinbart, gegen Entgelt Gespräche mit erotischem Inhalt zu führen - bei allen sonstigen betrügerischen Konstellationen solle sich der für den 0190-Betrüger tätige Netzbetreiber laut BGH ausdrücklich gerade NICHT auf die "Wertneutralität" seiner Telekommunikations-Dienste berufen können:

BGH, Urteil vom 22. November 2001 - III ZR 5/01

"...anders als dies möglicherweise bei sonstigen mißbilligenswerten (betrügerischen) Mehrwertdienstleistungen der Fall ist ...."

"Stellt ein Netzbetreiber auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung, so kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen.

(...)

"Dadurch, daß es dem Vertragspartner des Netzbetreibers verwehrt ist, sich auf die Sittenwidrigkeit in Rechnung gestellter Telefonsex-Dienste zu berufen, werden schützenswerte Belange derjenigen, die derartige Dienste in Anspruch nehmen, nicht verletzt. Ob und mit welcher - die Sittenwidrigkeitsschwelle überschreitender - Intensität sexualbezogene Gespräche geführt werden, unterliegt allein der freien, vom Netzbetreiber nicht beeinflußbaren und nicht kontrollierbaren individuellen Entscheidung des Anrufers, der zudem zuverlässiger als jeder andere - anders als dies möglicherweise bei sonstigen mißbilligenswerten (betrügerischen) Mehrwertdienstleistungen der Fall ist - die Beschaffenheit der nachgefragten Dienstleistung beurteilen kann."

Der Kunde hatte danach faktisch keine Möglichkeit mehr, Einwände wegen Vertragsstörungen durch den 0190-Anbieter auch gegenüber dem rechnungslegenden Unternehmen geltend zu machen.

Dies hatte seine Ursache allerdings nicht darin, daß der BGH der Sittenwidrigkeit eines Vertrags über erotische Telefongespräche die Ausstrahlungswirkung mit Nichtigkeitsfolge auch für den im Hinblick auf den sittenwidrigen Gesprächsinhalt "wertneutralen", zugrundeliegenden Telekommunikatio­nsdienstevertrag aberkannt hatte.

f.