Urteil

Haft- & Geldstrafen: Anruf auf Mehrwertdienst-Nummer provoziert

Richter: TK-Unternehmen sind am "Sumpf" nicht unbeteiligt
Von dapd /

Haft- und Geldstrafen: Anruf auf Mehrwertdienst-Nummer provoziert Haft- und Geldstrafen: Anruf auf Mehrwertdienst-Nummer provoziert
Bernd_Leitner - Fotolia.com
Im Prozess um kriminelle Machenschaften mit teuren Mehrwertdienst-Telefonnummern hat das Landgericht Osnabrück die drei Angeklagten zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Zwei 37 und 54 Jahre alte Männer wurden wegen Betrugs zu jeweils einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie ein Gerichtssprecher heute mitteilte. Zudem müssen sie je 2 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Eine 43-jährige Frau wurde zu einer Geldstrafe von 1 500 Euro verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts hat das Trio mehrere Millionen Mobiltelefonnummern per Computer kurz angewählt. Zahlreiche Angerufene riefen die Nummer zurück, ohne zu wissen, dass es sich um eine teure Mehrwertdienstnummer handelte. Mindestens 660 000 Telefonate wurden mit jeweils 98 Cent berechnet. Nur aufgrund der Aufmerksamkeit der Bundesnetzagentur sei den drei Angeklagten kein Geld ausgezahlt worden.

Haft- und Geldstrafen: Anruf auf Mehrwertdienst-Nummer provoziert Haft- und Geldstrafen: Anruf auf Mehrwertdienst-Nummer provoziert
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In seiner mündlichen Urteilsbegründung kritisierte der Vorsitzende Richter auch die Telekommunikationsunternehmen scharf. Es habe sich "ein Sumpf" gebildet, von dem insbesondere die Unternehmen profitierten. Es sei bemerkenswert, dass die betroffenen Anbieter den Geschädigten nur bei konkreten Beschwerden die bereits abgebuchten Beträge erstattet hätten. Den Großteil der eingezogenen Gelder hätten die Anbieter hingegen behalten.

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