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1 Monat Rückgaberecht ? - Urlaubsausstattung kostenlos ?


03.11.2004 17:42 - Gestartet von btx
1 Monat Rückgaberecht ??
Ist es etwa von den Händlern nicht zu viel verlangt ??

Da ersteigere ich glatt vor einem 2 Wochen Spanien Campingurlaub die gesamte Ausstattung:
Digitalkamera samt Zubehör, Videokamera, eine kleine Sat-Schüssel, Minifernseher, Campingkühlschrank, Schlauchboot, Zelt, übrige Campingausrüstung .... vielleicht sogar einen Gebrauchtwagen .......................
und gebe alles nach der Rückkehr zurück ;-))

Meine verbleibenden Urlaubskosten: Sprit, Essen, Trinken und Sonnenöl ;-))

na viel Spaß dann .....
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[1] spunk_ antwortet auf btx
03.11.2004 17:55
Benutzer btx schrieb:

und gebe alles nach der Rückkehr zurück ;-))
nutzung wird ja bisher auch in Rechnung gestellt und vom bereits gezahlten (sonst keine rückgabe) Betrag abgezogen.
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[2] ReiEF antwortet auf btx
03.11.2004 19:07

Hallo,

mir ist nicht ganz klar, wieso der Unternehmer nicht bereits bei Beginn der Auktion über das Widerrufsrecht belehren können soll. Jeder, der ein Produkt über eBay versteigern will, kann doch in der Produktbeschreibung die Widerrufsbelehrung formulieren. Viele verkürzen / bzw. schließen doch auch an dieser Stelle die Gewährleistung aus. Dann beträgt die Widerrufsfrist / Rückgabemöglichkeit 14 Tage ab Erhalt der Ware. Tja - und die Urlaubsreise ? Ersteigert einer eine Urlaubsreise über eBay kann er nicht widerrufen, weil hier der Gesetzgeber grundsätzlich kein Widerrufsrecht gewährt.

Ralf Reichertz
Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V.

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[2.1] telefoni antwortet auf ReiEF
04.11.2004 11:32
Hallo,

ich sehe das Problem ganz woanders:

Ich kann quasie eine gewerbliche Auktion mit einem beliebigen Höchstgebot beenden (und damit andere Bieter nur aus Bosheit überbieten) und anschliessend ganz lapidar (und ohne weitere Folgen) zurücktreten. Nur damit der Andere den Zuschlag nicht bekommt....

Ebau sollte in das Bewertungsprofil einfügen, wie oft ein User Ware hat zurückgehen lassen. Jede Rücksendung sollte den entsprechenden Zähler im Profil hochsetzen. Zugleich sollten Verkaufer festlegen können, dass Bieter (mit bestimmten Zählerstand) von der Auktion ausgeschlossen werden können.

Spassbieter sollten damit auf kurz oder lang auf der Strecke bleiben.

Gruß

telefoni


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[2.1.1] RE: Widerrufs-Missbrauch?
federico antwortet auf telefoni
05.11.2004 17:22
Benutzer telefoni schrieb:

ich sehe das Problem ganz woanders:

Ich kann quasie

quasi

eine gewerbliche Auktion mit einem beliebigen Höchstgebot beenden (und damit andere Bieter nur aus Bosheit überbieten) und anschliessend ganz lapidar (und ohne weitere Folgen) zurücktreten.

Das kannst Du nur dann so einfach (per Widerrufsmitteilung), wenn Dich der Verkäufer nicht darüber informiert hat, daß Du es (so einfach) NICHT kannst, wenn und weil eine vertragliche, (unter bestimmten Voraussetzungen) zulässige, vom gesetzlichen Widerrufsrecht abweichende RÜCKGABE-Regelung vereinbart wurde.

Deine beschriebenen Probleme drohen also nur unkundigen Fernabsatz-Unternehmern.

f.
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[2.1.1.1] ippel antwortet auf federico
06.11.2005 20:19
Benutzer federico schrieb:
(so einfach) NICHT kannst, wenn und weil eine vertragliche, (unter bestimmten Voraussetzungen) zulässige, vom gesetzlichen Widerrufsrecht abweichende RÜCKGABE-Regelung vereinbart wurde.

Deine beschriebenen Probleme drohen also nur unkundigen Fernabsatz-Unternehmern.

Das Widerrufsrecht ist nur bei ganz betsimmten Dingen ausschließbar. In Anspruch genommene Leistungen, speziell angefertigte Waren, verderbliche Waren und ein paar ganz kleine "Exoten" noch. Dies trifft aber für den "normalen" Kauf bei Ebay nicht zu. Der Vorposter lag also richtig: einfach ersteigern und zurückschicken ist in den allermeisten Fällen (abhängig vom Produkt) kein Problem.

Ippel