Benutzer telefoni schrieb:
ich sehe das Problem ganz woanders:
Ich kann quasie
quasi
eine gewerbliche Auktion mit einem beliebigen Höchstgebot beenden (und damit andere Bieter nur aus Bosheit überbieten) und anschliessend ganz lapidar (und ohne weitere Folgen) zurücktreten.
Das kannst Du nur dann so einfach (per Widerrufsmitteilung), wenn Dich der Verkäufer nicht darüber informiert hat, daß Du es (so einfach) NICHT kannst, wenn und weil eine vertragliche, (unter bestimmten Voraussetzungen) zulässige, vom gesetzlichen Widerrufsrecht abweichende RÜCKGABE-Regelung vereinbart wurde.
Deine beschriebenen Probleme drohen also nur unkundigen Fernabsatz-Unternehmern.
f.