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Handy-Klingeltöne: Kostenfallen gibt es immer noch

Vier von fünf Klingelton-Seiten mit Verbraucherschutzverstößen
Von dpa / Marie-Anne Winter

Harte Gitarrensounds oder coole Hip-Hop-Klänge: Handy-Klingeltöne kommen längst nicht mehr quäkend daher. Mittlerweile kann jeder seinen eigenen Song wählen - und das in hoher Tonqualität. Klingeltöne werden zu persönlichen Markenzeichen, ihr Verkauf boomt. Doch obwohl die Preise gesunken sind und Klingelton-Abonnements deutlicher gekennzeichnet werden, lauern noch immer versteckte Kosten.

"Vom Tisch ist das Thema nicht", sagt Barbara Steinhöfel, Telekommunikations-Expertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Mit dieser Einschätzung steht sie nicht alleine da. Im vergangenen Jahr kritisierte die zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva, dass auf vier von fünf Internetseiten für Klingeltöne in Europa gegen Verbraucherschutz verstoßen werde. Preisangaben seien häufig unklar, teilweise fehlten Steuerbeträge oder deutliche Hinweise, ob es sich um Abonnements handelt.

Anbieter müssen über Abos informieren

Zumindest in Deutschland hat sich die Situation laut Steinhöfel mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2007 gebessert. Anbieter müssten nun vor dem Abschluss eines Abos deutlich über die Vertragsverhältnisse informieren. In der Regel würden die mit einem Abo verbundenen Kosten zunächst per SMS mitgeteilt, erläutert Steinhöfel. "Diese SMS muss ich bestätigen, das ist das sogenannte Handshake-Verfahren." Zudem wurde geregelt, dass die Kosten für Sonderrufnummern zu Beginn eines Anrufs angesagt werden müssen, 0900er-Nummer dürfen seitdem in der Regel nicht mehr als drei Euro pro Minute kosten.

Insgesamt luden die Deutschen nach einer Erhebung der GfK-Marktforschung im Jahr 2008 16 Millionen Klingeltöne auf ihre Handys - für 39 Millionen Euro. Das waren laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Berlin zwar rund ein Viertel weniger als im Vorjahr, dafür wurden ganze Musikstücke beliebter. Knapp sechs Millionen Lieder wurden runtergeladen. Der Durschnittspreis für einen Song sei um sieben Prozent auf 1,33 Euro gesunken.

Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Nicht selten laden Minderjährige Töne runter, und ihre Eltern bleiben auf den Kosten sitzen. Dass Mutter und Vater aber nicht zwangsläufig ins Portemonnaie greifen müssen, zeigte ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte aus dem Jahr 2007: Ein Vater hatte sich geweigert, für ein Abo zu zahlen, das seine minderjährige Tochter ohne seine Zustimmung abgeschlossen hatte - und bekam Recht. Wenn Eltern Handys an Jugendliche weiterreichen, sei damit nicht unbedingt eine komplette Duldungsvollmacht verbunden.

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