Enthalten Apps künftig Warnhinweise?
So etwa könnten die Warnhinweise aussehen
Logo: WhatsApp, Grafik/Montage: teltarif.de
Um die Verbraucher besser vor dem unbemerkten
Datenklau durch Smartphone-Apps zu warnen, will Nordrhein-Westfalen
laut einem Medienbericht eine Gesetzesänderung anstoßen. Wie die Rheinische Post berichtet, sollen Anwendungsprogramme
wie die Jogger-App "Runtastic" oder der Kurzmitteilungsdienst WhatsApp
künftig mit prominent platzierten Datenschutz-Warnhinweisen versehen
werden - ähnlich den Gesundheits-Warnhinweisen auf
Zigarettenpackungen.
So etwa könnten die Warnhinweise aussehen
Logo: WhatsApp, Grafik/Montage: teltarif.de
"Wir wollen die Anbieter von Apps zu einem Daten-Button verpflichten,
der an zentraler Stelle und schon vor dem Vertragsabschluss in
übersichtlicher und verständlicher Form über sämtliche Daten
informiert, die das jeweilige Programm bei dem Nutzer einsammelt",
sagte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) der Zeitung.
Viele Apps nur vorgeblich umsonst
Viele Apps kosteten zwar nichts, seien aber trotzdem alles andere als umsonst, erklärte das Ministerium weiter. Der Verbraucher bezahle mit seinen Daten: Bewegungsprofile, Kontaktdaten oder Lebensgewohnheiten seien für ganze Wirtschaftszweige wertvoller als Bargeld. Viele Apps speicherten mehr Daten, als den Verbrauchern lieb sein könne. Kennwörter würden ausgelesen, ganze Konversationen gespeichert und an unbekannte Server weitergeleitet.
Die entsprechenden Hinweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien weder plakativ noch verständlich genug. Für die verpflichtende Einführung des Daten-Buttons will Biesenbach über eine Bundesratsinitiative das Bürgerliche Gesetzbuch ändern. Dass viele der Apps nicht von hiesigen, sondern von ausländischen Firmen vertrieben würden, scheint Biesenbach hierbei nicht zu stören, denn die seien genauso an deutsches Recht gebunden wie inländische Firmen.
Dazu sei er bereits in Gesprächen mit seinen Amtskollegen Guido Wolf (CDU, Baden-Württemberg), Winfried Bausback (CSU, Bayern) sowie mit der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).
WhatsApp selbst äußerte sich bis jetzt nicht zu dem Vorschlag, die Firma gibt allerdings in ihren Datenschutzrichtlinien an, dass Respekt für die Privatsphäre der User "in unseren Genen programmiert" sei, und weiterhin, dass "wir erklären, welche Informationen wir sammeln und welche Auswirkungen dies auf dich hat". Die Datenschutzrichtlinien der Jogging-App Runtastic liest sich ähnlich, hier wird dem Nutzer beispielsweise versichert, dass sensible Daten niemals an dritte weitergegeben würden, und dass die von der App gesammelten Daten lediglich zur Verbesserung der App selbst dienten.