Gericht

Ist die "Tagesschau-App" zulässig?

Die Bemühungen der Verleger, die Tagesschau-App als Konkurrenz bei Textmeldungen zu beschneiden, sind groß. Aus einer Entscheidung des Bundes­gerichtshofs schöpfen die Gegner neue Hoffnung für eine Kastrierung.
Von Daniel Rottinger

Tagesschau-App Die Tagesschau-App im Playstore
Bild: ARD/Screenshot
Öffentlicher Rundfunk versus Verlage: Auf diese verkürzte Form lässt sich die aktuelle Auseinander­setzung zwischen acht Zeitungs­verlagen und der Tagesschau-App der ARD herunterbrechen. Die heutige Entscheidung des Bundes­gerichtshofs heizt die Debatte um die Erforderlichkeit der Anwendung erneut an.

Die Verfügbarkeit der Inhalte muss zeitlich begrenzt werden

Tagesschau-App Die Tagesschau-App im Playstore
Bild: ARD/Screenshot
Auf Druck der privatwirtschaftlich organisierten Presse hatten die Mediatheken von ARD und ZDF bereits 2009 Zugeständnisse gemacht und als Folge die Verfügbarkeit bestimmter Angebote begrenzt. In dem 12. Rundfunk­änderungsstaats­vertrag hielt man dazu fest, dass "nur noch Audios und Videos mit zeit- und kultur­historischen Inhalten unbefristet angeboten werden (dürfen). Die Verfügbarkeit aller anderen Inhalte muss zeitlich begrenzt werden".

Auch im aktuellen Fall um die Tagesschau-App geht es um die Frage, welche Bereiche die ARD als gebührenfinanziertes Medienunternehmen mit ihrem Angebot abdecken soll und darf. Die klagenden Verlagshäuser stören sich dabei vor allem an der Art der Inhalte. Während etwa Video- und Audiobeiträge, die ohnehin zum Tagesgeschäft der Rundfunkanbieter gehören noch okay seien, sind insbesondere längere Textinhalte der Presse ein Dorn im Auge.

Neue Hoffnung für Verleger

Zur Freude der Verleger bestätigte der Bundesgerichtshofs heute, dass die Rechtmäßigkeit des ARD-Angebots überprüft werden darf. Dazu wurde der Fall an das Oberlandesgericht Köln zurücküberwiesen. Dietmar Wolff vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger kommentierte den Etappensieg wie folgte: "Damit ist klar, dass das bloße Vorhandensein eines Telemedienkonzepts keinen Freifahrtschein für jedwedes Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet".

Damit verbessert sich die Verhandlungsposition von FAZ, Süddeutscher Zeitung und Axel Springer, nachdem Ende vergangenen Jahres das Oberlandesgericht Köln zunächst die Umsetzung des Angebots der Tagesschau-App legalisiert hatte.

Für die ARD steht viel auf dem Spiel. Schließlich gelingt es den Medienmachern besonders gut, über eine App die junge Zielgruppe abzuholen, die sich gerne unterwegs die neusten Informationen auf das Handy holt.

Welche direkten Folgen sich aus der heutigen Entscheidung ergeben, muss sich noch zeigen. Die grundsätzliche Auseinandersetzung zwischen kostenfreien Inhalten und gebührenfinanziertem Content dürfte somit weiter anhalten.

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