"Tagesschau"-App

Streit um "Tagesschau"-App: Gericht drängt auf gütliche Einigung

ARD-Vorsitzende weiterhin gegen gebührenpflichtige Tagesschau-App
Von Rita Deutschbein / dpa

Streit um Tagesschau-App: Gericht drängt auf gütliche Einigung Streit um Tagesschau-App geht weiter
Bild: App-Store
Im Verfahren um die kostenlose Tagesschau-App hat das Kölner Landgericht die Zeitungsverleger und die ARD zu einer gütlichen Einigung aufgefordert. "Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?", fragte heute der Vorsitzende Richter der Wettbewerbskammer, Dieter Kehl. Ein möglicher Kompromiss könne sein, dass die Inhalte, die sich nicht direkt auf die Sendung beziehen, in der "Tagesschau"-App abgespeckt und die sendungsbezogenen Inhalte vertieft würden.

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Die App gab bereits Monate vor ihrer Veröffentlichung im Dezember 2010 Anlass für Kritik. Zeitungsverleger hatten gegen die kostenlose "Tagesschau"-App geklagt, da sie sie als unfaire Konkurrenz betrachten, die mit langen Texten neben den "Tagesschau"-Videos "presseähnlich" sei. Die Zeitungen wollen mit ihren Apps, die sie speziell für Smartphones und Tablet-Computer wie das iPad programmieren, Geld verdienen. Das ARD-Angebot mache diesen Markt kaputt, argumentieren sie. Die ARD weist das zurück und pocht darauf, dass die "Tagesschau" auf allen relevanten Endgeräten präsent sein müsse. Zudem argumentierte ARD-aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke, dass die Anwendung auf Smartphones, bekannt als App, im Gegensatz zu anderen Apps (wie zum Beispiel das Angebot der Bild) kostenlos zur Verfügung gestellt werde, da sie bereits aus der Rundfunkgebühr finanziert sei.

Online-Inhalte mit Bezug auf Radio- oder Fernsehsendungen

Die "Tagesschau"-App ist eine Anwendung, mit der das Internet-Angebot "tagesschau.de" auf Smartphones und Tablet-Computern abgerufen werden kann. Sie hat mittlerweile mehr als 2,4 Millionen Nutzer. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt vor, dass die mit Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF zwar auch im Internet präsent sein dürfen. "Presseähnliche" Angebote sind aber nicht erlaubt, und die Online-Inhalte müssen sich auf die Radio- oder Fernsehsendungen beziehen.

Die Zeitungsverleger sehen diese Vorgaben verletzt. Deshalb hatten im Juni acht Verlage gegen die "Tagesschau"-App geklagt, nämlich der Axel Springer Verlag ("Welt", "Bild"), die WAZ Mediengruppe, die "Süddeutsche Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger", "Berliner Zeitung"), das Medienhaus Lensing ("Ruhr Nachrichten"), die "Rheinische Post" sowie die Medienholding Nord ("Flensburger Tageblatt", "Schweriner Volkszeitung").

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ARD und ZDF wie auch die Zeitungsmacher zielen auf Mediennutzer, die auf Tablet-Computern oder Smartphones Texte lesen, Fotos, Grafiken und Videos anschauen und O-Töne hören. Die Verlage gestalten mit viel Aufwand attraktive Zeitungsausgaben für solche Endgeräte. Ziel sind neue Online-Umsätze, während die Auflagen der Papierausgaben bei den meisten Titeln sinken. Kostenlos-Angebote wie die "Tagesschau"-App machten ihnen einen Strich durch die Rechnung, fürchten die Verleger.

Die ARD argumentiert dagegen, die "Tagesschau"-App enthalte nichts, was nicht auch schon auf der Internetseite "tagesschau.de" veröffentlicht wurde. Als denkbarer Kompromiss gilt nicht nur der Vorschlag des Kölner Gerichts, die nicht direkt auf die "Tagesschau" bezogenen Inhalte abzuspecken. Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner hatte vorgeschlagen, ARD und ZDF sollten ihre Texte künftig kostenpflichtig anbieten.

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