"Tagesschau"-App: Oberlandesgericht weist Klage ab
Die Tagesschau-App wird durch Rundfunkgebühren finanziert
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Die Verlegerklage gegen die "Tagesschau"-App ist vom
Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Das Gericht stellte heute
in zweiter Instanz fest, dass die ARD für den
Internetauftritt Tagesschau.de und die daraus abgeleitete App die
nötige Genehmigung besitze. Die App sei durch das Prüfsystem des Drei-Stufen-Tests
und die Freigabe dieses Konzepts durch die niedersächsische
Landesregierung legalisiert. Daran sei das Gericht gebunden.
"Wir hatten hier ein Marktverhalten zu beurteilen, das von der
zuständigen Behörde genehmigt worden ist", sagte der Vorsitzende
Richter Hubertus Nolte. "Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot
presseähnlich ist, haben wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr
befassen müssen und auch nicht befasst."
Das OLG ließ eine Revision zum
Bundesgerichtshof zu, da die Frage
von grundsätzlicher Bedeutung sei. Der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger BDZV kündigte daraufhin sofort an, in Berufung zu
gehen. Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender müssten
wettbewerbsrechtlich überprüfbar sein, begründete
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff die Entscheidung. Diese Fragestellung sei laut Wolff
nicht behandelt worden.
Seit den ersten Ankündigungen im Jahr 2009 ist der kostenlose Service der Tagesschau äußerst umstritten. Zeitungsverleger halten die App für eine unfaire Konkurrenz, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Dagegen argumentiert die ARD, ein Auftritt im Internet (und auf Smartphones) sei für die Zukunft erheblich. Für die ARD hat die Tagesschau-App deswegen eine grundsätzliche Bedeutung. Würde ihr die Bereitstellung der App generell untersagt werden, müsste die gesamte Internet-Strategie des öffentlich-rechtlichen Senders auf den Prüfstand.
ARD-Vorsitzender begrüßt Entscheidung
Die Tagesschau-App wird durch Rundfunkgebühren finanziert
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Der ARD-Vorsitzender und NDR Intendant Lutz Marmor
begrüßt die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln.
"Für die vielen Nutzer der Tagesschau-App ist das
eine gute Nachricht. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt,
dass die Tagesschau-App rechtmäßig ist", so Marmor. "Unabhängig von
der Entscheidung bin ich der Meinung, dass Verlage und der
öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen
sollten, sondern auf Kooperation. Wenn Verlage z. B. hochwertige
Videos wie die 'Tagesschau in 100 Sekunden' in Zeitungs-Websites
einbinden, kann das deren Attraktivität steigern. Unsere Einladung
zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor."
In erster Instanz hatten die bekannten Presseverlage
vor dem Landgericht Köln
Recht bekommen, doch dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Das
Oberlandesgericht stellte fest, die Frage, ob das Angebot
"presseähnlich" sei, spiele bei der Prüfung der Zulässigkeit der App
für Tablet-Computer keine Rolle.
Internetangebot der Tagesschau als App
Seit Ende 2010 die die "Tagesschau"-App als kostenloses Angebot auf dem Markt für iOS und Android verfügbar und hat nach ARD-Angaben mittlerweile mehr als vier Millionen Nutzer. Wer die App installiert, kann auf seinem Mobilgerät die Tagesschau live verfolgen, Ausgaben abrufen oder auch einzelne Nachrichten mit Anmoderation und Film sehen. Die App bietet darüber hinaus ausführliche Texte an, sowohl Nachrichten als auch Hintergrundinformationen, die vom Internetangebot tagesschau.de stammen.