Rundfunkbeitrag

"Tagesschau"-App: Oberlandesgericht weist Klage ab

Oberlandesgericht Köln weist Verlegerklage gegen die "Tagesschau"-App ab. Die App wird durch die Rundfunkbeiträge finanziert. Seit den ersten Ankündigungen im Jahr 2009 ist der kostenlose Service der Tagesschau äußerst umstritten.
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Die Tagesschau-App wird durch Rundfunkgebühren finanziert Die Tagesschau-App wird durch Rundfunkgebühren finanziert
Bild: dpa
Die Verlegerklage gegen die "Tagesschau"-App ist vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen worden. Das Gericht stellte heute in zweiter Instanz fest, dass die ARD für den Internet­auftritt Tagesschau.de und die daraus abgeleitete App die nötige Genehmigung besitze. Die App sei durch das Prüfsystem des Drei-Stufen-Tests und die Freigabe dieses Konzepts durch die niedersächsische Landesregierung legalisiert. Daran sei das Gericht gebunden. "Wir hatten hier ein Marktverhalten zu beurteilen, das von der zuständigen Behörde genehmigt worden ist", sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte. "Mit der inhaltlichen Frage, ob das Angebot presseähnlich ist, haben wir uns vor diesem Hintergrund nicht mehr befassen müssen und auch nicht befasst." Das OLG ließ eine Revision zum Bundesgerichtshof zu, da die Frage von grundsätzlicher Bedeutung sei. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV kündigte daraufhin sofort an, in Berufung zu gehen. Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sender müssten wettbewerbsrechtlich überprüfbar sein, begründete BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff die Entscheidung. Diese Fragestellung sei laut Wolff nicht behandelt worden.

Seit den ersten Ankündigungen im Jahr 2009 ist der kostenlose Service der Tagesschau äußerst umstritten. Zeitungsverleger halten die App für eine unfaire Konkurrenz, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Dagegen argumentiert die ARD, ein Auftritt im Internet (und auf Smartphones) sei für die Zukunft erheblich. Für die ARD hat die Tagesschau-App deswegen eine grundsätzliche Bedeutung. Würde ihr die Bereitstellung der App generell untersagt werden, müsste die gesamte Internet-Strategie des öffentlich-rechtlichen Senders auf den Prüfstand.

ARD-Vorsitzender begrüßt Entscheidung

Die Tagesschau-App wird durch Rundfunkgebühren finanziert Die Tagesschau-App wird durch Rundfunkgebühren finanziert
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Der ARD-Vorsitzender und NDR Intendant Lutz Marmor begrüßt die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. "Für die vielen Nutzer der Tagesschau-App ist das eine gute Nachricht. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass die Tagesschau-App rechtmäßig ist", so Marmor. "Unabhängig von der Entscheidung bin ich der Meinung, dass Verlage und der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf Konfrontation setzen sollten, sondern auf Kooperation. Wenn Verlage z. B. hochwertige Videos wie die 'Tagesschau in 100 Sekunden' in Zeitungs-Websites einbinden, kann das deren Attraktivität steigern. Unsere Einladung zur Zusammenarbeit gilt nach wie vor." In erster Instanz hatten die bekannten Presseverlage vor dem Landgericht Köln Recht bekommen, doch dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Das Oberlandesgericht stellte fest, die Frage, ob das Angebot "presseähnlich" sei, spiele bei der Prüfung der Zulässigkeit der App für Tablet-Computer keine Rolle.

Internetangebot der Tagesschau als App

Seit Ende 2010 die die "Tagesschau"-App als kostenloses Angebot auf dem Markt für iOS und Android verfügbar und hat nach ARD-Angaben mittlerweile mehr als vier Millionen Nutzer. Wer die App installiert, kann auf seinem Mobilgerät die Tagesschau live verfolgen, Ausgaben abrufen oder auch einzelne Nachrichten mit Anmoderation und Film sehen. Die App bietet darüber hinaus ausführliche Texte an, sowohl Nachrichten als auch Hintergrundinformationen, die vom Internetangebot tagesschau.de stammen.

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