Tarifwechsel

Tarifwechsel bei TV-Kabelanbietern im Vergleich

Beim Downgraden bleibt die Kundenfreundlichkeit oft auf der Strecke
Von Anja Zimmermann

Kabelnetzbetreiber werden ernstzunehmende Konkurrenten der DSL-Anbieter. Sie versprechen schnellere Datenübertragung zu günstigeren Preisen. Deutschlands größte Anbieter sind dabei Kabel BW in Baden-Württemberg, Unitymedia in NRW und Hessen sowie Kabel Deutschland in den übrigen Bundesländern. Untereinander nehmen sich die Kabelnetzbetreiber keine Kunden weg, da sie in unterschiedlichen Regionen tätig sind.

Wie alle Anbieter von Telekommunikations-Dienstleistungen buhlen auch die Kabelanbieter um die Gunst der Kunden, indem sie mit Rabatten und Prämien locken. Einen aktuellen Überblick über die Aktionen der Kabelanbieter finden Sie jeweils zu Monatsbeginn bei uns.

Nach Vertragsabschluss, als sogenannter Bestandskunde, ist der Kunde dann allerdings an die jeweils vereinbarten Konditionen gebunden. Dazu gehört in eine Mindestvertragslaufzeit, die bei Kabel Deutschland und Unitymedia 12 Monate, bei Kabel BW 24 Monate beträgt. Vertragsgerecht gekündigt werden kann bei Kabel BW bis spätestens 6 Wochen und bei den anderen beiden Anbietern bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Wer diese Fristen verpasst, bindet sich oftmals um ein weiteres Jahr.

Tarifwechsel innerhalb der Vertragslaufzeit sind möglich, allerdings nur in einen höherwertigen Tarif mit neuer Mindestvertragslaufzeit. Um zu wechseln, darf der neue Grundpreis nicht niedriger sein als der des aktuell gebuchten Tarifs. Bestandskunden können demnach von eventuellen Vergünstigungen oder Bandbreitenerhöhungen nicht direkt profitieren. Dies ist kein Phänomen der Kabelnetzbetreiber, sondern gängige Praxis der meisten Internet-Anbieter.

Der Wechsel in einen preislich günstigeren Tarif oder der komplette Wechsel in ein Produkt, das weniger Leistung umfasst, ist bei den genannten Kabelanbietern nur mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Nach Angaben von Kabel Deutschland reicht es aus, sich fristgerecht kurz vor dem Ende der Kündigungsfrist beim Kunden-Service telefonisch oder per Fax zu melden, um in ein Angebot zu wechseln, dass weniger Leistung zu einem geringeren Preis beinhaltet. Dafür fällt dann allerdings eine Wechselgebühr von 19,90 Euro an.

In der Praxis scheint dieses Wechseln allerdings nicht so einfach: Befindet sich der Kunde bereits in der Vertragsverlängerung, weil er nicht rechtzeitig gekündigt oder einen Produktwechsel vorgenommen hat, muss er die erneute Mindestvertragslaufzeit abwarten, damit sein Tarif umgestellt werden kann.