Telefonüberwachung

Im vergangenen Jahr wurden wieder mehr Handys überwacht

Jahresstatistik der gerichtlich angeordneten TK-Überwachungen veröffentlicht
Von Marie-Anne Winter

Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Amtsblatt die Jahresstatistik 2007 von Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation gemäß § 110 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz (TKG) veröffentlicht. Danach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 38 386 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7 603 Verlängerungsanordnungen erlassen. Die Anordnungen betrafen 39 200 Rufnummern von Mobiltelefonanschlüssen und 5 078 Rufnummern von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN).

Im Mobilfunkbereich ist ein anhaltender Anstieg der Überwachungsmaßnahmen zu verzeichnen, der nach Ansicht der Bundesnetzagentur generell auf Teilnehmerzuwächse zurückzuführen ist. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Im Festnetzbereich wurde dagegen ein leichter Rückgang der Überwachungsmaßnahmen beobachtet. Zum Vergrößern anklicken

Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Die bisherige gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsanlagen, eine Jahresstatistik zu den durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen sowie der gesetzliche Auftrag der Bundesnetzagentur, diese zu veröffentlichen, sind zum 1. Januar 2008 weggefallen. Diese Aufgabe übernehmen nun gemäß § 100b Abs. 5 und 6 der Strafprozessordnung die Bundesländer, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Justiz.

Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für Justiz jährlich über in ihrem Zuständigkeitsbereich angeordnete Maßnahmen nach § 100a der Straßprozessordnung. Das Bundesamt für Justiz erstellt eine Übersicht zu den im Berichtsjahr bundesweit angeordneten Maßnahmen und veröffentlicht diese im Internet.