Rechenschaft

WLAN-Zugang immer gegen heimliche Mitbenutzer abschirmen

Mittlerweile liegen mehrere Urteile vor
Von dpa / Ralf Trautmann

Gehen Computerbesitzer per WLAN ins Internet, sollten sie ihren Zugang gegen heimliche Mitbenutzer abschirmen. Denn lädt ein Eindringling etwa illegale Musik- oder Filmdateien herunter und wird dabei erwischt, kann der Inhaber des WLAN-Anschlusses dafür wie berichtet zur Rechenschaft gezogen werden. Nach Auskunft des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Berlin wurden mittlerweile mehrere entsprechende Folgeurteile gesprochen.

Deshalb muss der drahtlose Zugang auf jeden Fall verschlüsselt werden - zum Beispiel mit Hilfe einer Software des Internet-Providers. Wer seinen WLAN-Anschluss gemeinsam mit Personen nutzt, denen er nicht zu 100 Prozent vertraut - etwa mit seinen Mitbewohnern -, sollte diese notfalls schriftlich dazu verpflichten, den Zugang nur für legale Zwecke zu nutzen.