Verantwortung

WLAN-Besitzer für Downloads durch Fremde mitverantwortlich

Urteil: Schutz des Netzwerks ist "zumutbare Prüfungspflicht"
Von Ralf Trautmann

Wer sein WLAN-Netzwerk nicht ausreichend gegen unbefugte Benutzung schützt, muss bei urheberrechtlichen Verstößen durch Unbekannte als Mitschuldiger mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies hat jetzt das Landgericht Hamburg in einem aktuellen Fall entschieden. (Aktenzeichen 308 O 407 / 06)

Über den Internetanschluss, der über einen Router ohne Verschlüsselung zugänglich war, wurden urheberrechtlich geschützte Dateien illegal ausgetauscht. Der Rechteinhaber hatte daraufhin über die Polizei die IP-Adresse ermitteln lassen und Anzeige gegen den Besitzer des Internet-Zugangs erstattet. Der Beklagte wies die Vorwürfe zurück: Da sein Internet-Anschluss faktisch frei zugänglich gewesen sei, habe er keinen Einfluss auf die Nutzung durch Fremde gehabt. Das Landgericht entschied jedoch, dass eine Sicherung im Rahmen der "zumutbaren Prüfungspflichten" gelegen hätte, und bejahte somit auch in diesem Fall die so genannte Störerhaftung.