freiwillig und kulant?

Editorial: Ist Verzicht auf Preiserhöhungen wirklich Kulanz?

Oder: Nur eine Minderheit profitiert bei Mehrwertsteuererhöhung von konstanten Preisen
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T-Mobile nutzte die kommende Mehrwertsteuererhöhung schon Ende August werbewirksam. Bei der Vorstellung der neuen Tarife XtraSmart, relax1000 und der Flatrate Max hieß es ausdrücklich, dass sich die Brutto-Preise trotz der Mehrwertsteuer-Erhöhung nicht ändern. Auch der Wettbewerber aus Düsseldorf zog einige Wochen später gleich und kündigte kostante Bruttopreise bei den neuen Vodafone KombiPaketen und der neuen Flatrate an.

Dies klingt verbraucherfreundlich, aber geschieht dies wirklich aus freien Stücken? So heißt es in Paragraph 29 des Umsatzsteuergesetzes, dass bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes für langfristige Verträge ein angemessener Ausgleichsanspruch besteht. Das heißt, der Verbraucher muss dann die höhere Mehrwertsteuer in vollem Umfang tragen. Bei Verträgen, die in den letzten vier Monaten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden, gilt dies aber gerade nicht. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Steuererhöhung bekannt war und bei der Angebotskalkulation berücksichtigt wurde. Die Ankündigung zum Jahresbeginn bei Neuverträgen in den oben genannten Tarifen keine Erhöhung vorzunehmen, ist daher zwar richtig, jedoch kaum freiwillig und aus reiner Kulanz geschehen.

Außerdem wäre eine Weitergabe der Mehrwertsteuererhöhung in den aktuell in der Werbung stehenden Tarifen ein großer Fauxpas aus Marketingsicht. Enden Grundgebühren oder Paketpreise derzeit gerne auf 95 oder 99 Cent, so würde sich durch die Steuererhöhung ein regelrechter Gemüsegarten unterschiedlicher Preise ergeben. Auch auf glatte Cent-Beträge endende Minuten- oder SMS-Preise wären dann Geschichte. Wie sich dies in Prospekten oder Werbespots im Fernsehen darstellt, mag sich jeder gerne lebhaft vorstellen. Daher ist es auch aus diesem Blickwinkel allzu verständlich, dass T-Mobile und Vodafone die Ankündigung konstanter Preise mittlerweile auf alle aktuell vermarketeten Tarife ausgeweitet hat.

Gesetzlich vorgeschrieben: Auch neue T-Com-Tarife bleiben konstant

Der Verzicht auf Preiserhöhungen im Januar 2007 betrifft auch alle neuen Tarife des Festnetzanbieters T-Com. Die seinerzeit zur IFA vorgestellten neun neuen Tarife werden also nicht erhöht. Beim kleinsten Tarif CallPlus, dem Grundversorgungsangebot der Deutschen Telekom, steht hingegen noch nicht fest, ob der monatlichen Grundpreis von 15,95 auf 16,36 Euro (Analoganschluss) bzw. von 23,95 auf 24,57 Euro (ISDN) steigt.