teurer?

Mehrwertsteuererhöhung: Die Regelungen der TK-Anbieter

Unternehmen reagieren unterschiedlich
Von Ralf Trautmann /

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer naht, und viele Verbraucher fürchten Preiserhöhungen zum neuen Jahr. Dies gilt auch für den Telekommunikations-Sektor, in dem bei einer Vielzahl von Produkten in der Regel längerfristige Verträge geschlossen werden, zum Beispiel bei Vollanschlüssen, DSL-Zugängen oder Mobilfunktarifen.

Doch die Unternehmen haben in ihrer Reaktion auf die Mehrwertsteuererhöhung nicht freie Hand: So ist dem Umsatzsteuergesetz zu entnehmen, dass zwar bei schon länger laufenden Verträgen "ein angemessener Ausgleichsanspruch" besteht, bei Verträgen zu Konditionen, die in den letzten vier Monaten vor Inkrafttreten der Änderung eingeführt wurden, besteht dieser dagegen nicht. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass den Anbietern die nahende Steuererhöhung bekannt war und sie somit auf die Änderung bei der Preisgestaltung bereits reagieren konnten.

Altverträge: Anbieter können entscheiden

Kunden, die einen Vertrag in einem nach dem 1. September eingeführten Tarif mit einem Festnetz-, Mobilfunk- oder Internet-Dienstleister geschlossen haben, müssen daher keine Tarifänderungen befürchten. Was einige Unternehmen hier als kulante Regelung gegenüber ihren Kunden verkaufen, ist also lediglich ihre gesetzliche Pflicht. So darf denn auch zum Beispiel die Deutsche Telekom bei ihren im September eingeführten Tarifen die Mehrwertsteuer nicht weitergeben.

Anders verhält es sich bei Kontrakten, die mit vor dem 1. September festgelegten Konditionen geschlossen wurden: Hier steht es den Anbietern frei, ob sie die Mehrwertsteuer an ihre Kunden weitergeben. Hieraus ergeben sich denn auch unterschiedlichste Regelungen: So verlangt die Telekom im schon seit geraumer Zeit verfügbaren Call-Plus-Angebot und bei allen Alttarifen höhere Brutto-Entgelte. Dies gilt auch für die aus der Vermarktung genommenen T-Online-Zugänge wie die DSL-Flat classic, bei der aktuellen DSL-Flatrate bleiben die Preise dagegen unverändert.

Nach dem selben Prinzip verfahren weitere Unternehmen wie zum Beispiel Versatel: Hier wird die erhöhte Mehrwertsteuer ebenfalls bei nicht mehr vermarkteten Tarifen auf den Endkundenpreis aufgeschlagen. Tiscali dagegen hält alle Brutto-Preise stabil, wieder andere Anbieter setzen auf Mischformen. Richtig kompliziert wird es hier zum Beispiel bei EWE Tel. So bleiben bei den Vollanschluss-Angeboten die monatlichen Grundentgelte zwar unverändert, bei den Verbindungsentgelten sieht es aber anders aus: In den Zugängen direct Plus und Flat Komplett wird die Mehrwertsteuererhöhung bei Telefonaten komplett an die Kunden weitergeben, im Rundum-Sorglos-Tarif dagegen gilt dies nicht für Verbindungen zum Mobilfunk.

So kann es sich möglicherweise lohnen, einen Wechsel in einen neuen Tarif in Erwägung zu ziehen. Vorab sollten jedoch die Konditionen genau geprüft werden: Während zum Beispiel die Telekom keine Entgelte für die Umstellung eines Alt- auf einen Neu-Tarif verlangt, werden bei anderen Unternehmen zum Teil hohe Wechselgebühren erhoben, welche die Ersparnis schnell wieder zunichte machen kann.

Call-by-Call und Internet-by-Call: Mehrwertsteuer weitgehend unerheblich

Im Bezug auf einen Vollanschluss oder DSL-Zugang kann die Mehrwertsteuererhöhung somit durchaus Spuren im Geldbeutel hinterlassen. Im Call-by-Call-Segment sind die Ankündigungen zu stabilen Nettopreisen dagegen nur bedingt relevant, da bei einer Vielzahl von Anbietern sogar mehrmalige Tarifänderungen pro Woche die Regel sind.

Dies gilt um so mehr für die Internet-by-Call-Provider, da die Änderungen der Entgelte hier oftmals eine noch bedeutend höhere Spannweite haben: Entgelterhöhungen um das mehr als 100-fache sind keine Ausnahme, die Mehrwertsteuererhöhung dürfte in diesen Fällen zu vernachlässigen sein. Auffällig ist, dass gerade in diesem Segment viele Unternehmen mit "kulanten" Regelungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer werben.