geregelt

Ausblick 2006: Neue Regelungen und Gesetze

Datenspeicherung, Altgeräte, Computersicherheit
Von Marie-Anne Winter

Auch in Sachen Computer-Sicherheit soll alles besser werden: Noch in diesem Frühjahr soll ein neuer Service starten, der private Computernutzer sowie kleine und mittelständische Unternehmen bei der Abwehr von kriminellen Angriffen aus dem Internet unterstützen wird. Das Bürger-CERT [Link entfernt] wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der BITKOM-Tochtergesellschaft Mcert betrieben. Wichtigster Service des Bürger-CERT ist der Versand aktueller Warnmeldungen an die Nutzer, sobald Viren-Angriffe und Phishing-Attacken stattfinden oder Sicherheitslücken in weit verbreiteten Computersystemen bekannt werden. Die Leistungen des Bürger-CERT werden kostenlos über eine zentrale Website [Link entfernt] angeboten.

Run auf .eu-Domains

Bereits im Dezember 2005 ist der Startschuss für die neuen ".eu"-Domains gefallen. Die Internet-Domänen dienen als Ergänzung der bestehenden nationalen Domänen wie ".de" oder das britische ".uk". Für Unternehmen und Organisationen mit Aktivitäten in der gesamten EU hat die neue Domain den Vorteil, dass sie nicht mehr für jedes Land eine eigene Website unterhalten müssen. In den ersten vier Monaten können sich Inhaber bestehender Marken vorrangig registrieren lassen. Die ".eu"-Domains verwaltet die unabhängige Organisation Eurid. Ab dem 7. April können dann auch private Nutzer .eu-Domains buchen.

Was ist eigentlich mit der Ansagepflicht im Call by Call?

Ganz zum Schluss kommen wir noch zu einem "Was ist eigentlich mit?"-Thema, über das sich viele Call-by-Call-Kunden freuen würden, wenn es endlich umgesetzt würde: Der Ansage-Pflicht von Call-by-Call-Tarifen vor jeder Verbindung. Zwar wurden entsprechende Änderungen am Telekommunikationsgesetz im Sommer 2005 im Bundestag mit rot-grüner Mehrheit verabschiedet. Das Gesetz scheiterte jedoch im von der Union dominierten Bundesrat. Die geplante Vorab-Preisansage-Pflicht für Call-by-Call-Anbieter sei unverhältnismäßig, da es nur um Beiträge von ein bis vier Cent pro Minute gehe.

Viele Kunden und Verbraucherschützer sehen das allerdings anders. Die bisherigen Vorschriften reichen ihrer Ansicht nach nicht aus, um die Kunden von Billig-Vorwahlen vor Tricksereien mit plötzlich hochschnellenden Verbindungspreisen zu schützen. Angesichts der häufig wechselnden Preise ist es Telefonnutzern kaum zuzumuten, vor jedem Gespräch im Internet die gerade gültigen Tarife abzufragen, auch wenn wir bei teltarif es natürlich sehr gern sehen, wenn unsere Abfragen rege genutzt werden. Doch ob im kommenden Jahr die Ansagepflicht im Call by Call wirklich kommt, ist zwar zu hoffen, aber nicht abzusehen.

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