Rechtsstreit

Gericht verhandelt über Verschmelzung von T-Online und Telekom

Kleinaktionäre fühlen sich über den Tisch gezogen
Von dpa / Björn Brodersen

Die geplante Eingliederung des Internetanbieters T-Online in die Deutsche Telekom beschäftigt an diesem Freitag das Landgericht Darmstadt. T-Online will erreichen, dass die Ende April beschlossene Fusion sofort wirksam werden kann. Bislang durfte sie nicht vollzogen werden, weil zahlreiche Kleinaktionäre gegen den Beschluss der Hauptversammlung geklagt haben. Ob das Gericht dem Antrag stattgeben wird, ist ungewiss. Mit einer Entscheidung ist am Freitag nach Gerichtsangaben nicht zu rechnen.

Für den Fall einer Gerichtsentscheidung im Sinne der Unternehmen kündigte die Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Reinhild Keitel, bereits Beschwerde an. Damit wäre die Fusion weiterhin für Wochen blockiert. Deshalb kann sie nach Ansicht von Beobachtern aller Voraussicht frühestens im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Konzernsvorstand will schnellstmögliche Eingliederung von T-Online

Der Konzernvorstand möchte T-Online schnellstmöglichst in das neue strategische Geschäftsfeld Breitband/Festnetz eingliedern. Im April hatten die Aktionäre der Telekom-Tochter auf der Hauptversammlung die Wiedereingliederung mit 99 Prozent der abgegebenen Stimmen gebilligt. Kleinanleger hatten sich dabei jedoch über den Tisch gezogen gefühlt.

"Wir wünschen uns, dass das Registergericht den Beschluss nicht einträgt", sagte Carsten Heise, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Nach Ansicht der DSW würde durch die Verschmelzung ein wachstumsträchtiger Zweig in der Telekommunikation aufgegeben und dem schwächelnden Festnetz zugeschlagen.