Wiedereingliederung

T-Online-Aktionäre fechten Fusionspläne an

Anfechtungsklage am Wochenende auf den Weg gebracht
Von Björn Brodersen

Wie angekündigt wollen sich Aktionäre der Internet-Tochter der Deutschen Telekom mit einer Anfechtungsklage gegen die Wiedereingliederung von T-Online in den Mutterkonzern zur Wehr setzen. Jetzt hat eine Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei vor dem Landgericht Darmstadt zwei Anfechtungsklagen gegen die Verschmelzung auf den Weg gebracht. Der von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) beauftragte Anlegeranwalt Dr. Peter Dreier ist optimistisch, dass das Gericht die Erfolgsausichten der von ihm vorgebrachten Klagen positiv einschätzen wird. Das würde die Chancen der Deutschen Telekom verringern, mit einem Antrag auf Sofortvollzug die Verschmelzung noch in den nächsten Monaten umzusetzen.

Der Anwalt wirft der Telekom ein missbräuchliches Verhalten durch eine aktienrechtlich verbotene Ausnutzung eines Sondervorteils vor. Jetzt, da die DSL-Vermarktung Gewinne für die T-Online AG erwirtschafte, mache die Telekom von ihrer Monopolstellung als Hauptaktionär Gebrauch und trenne sich von den unliebsamen außenstehenden Aktionären. Die Verschmelzung liege nur im Interesse des Mutterkonzerns, da sie gleichzeitig einen stärker werdenden Konkurrenten im Bereich der Internet-Telefonie (VoIP) aus dem Weg räume, nicht aber im Interesse der T-Online-Aktionäre. "Da in Zukunft fast ausschließlich kostenlos über das Internet telefoniert werden kann, wird das Festnetzgeschäft der Deutsche Telekom AG bald keine Gewinne mehr erwirtschaften", heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei. Die Telekom sichere sich durch diese Maßnahme die eigene Überlebensfähigkeit.

Auch der T-Online-Vorstand erntet Kritik

Aber auch der Vorstand von T-Online wird kritisiert: "Der T-Online-Vorstand hätte der Verschmelzung niemals zustimmen dürfen. Er ist Vorstand aller Aktionär und nicht nur Vorstand des Hauptaktionärs," so Dreier. Weitere Grundlage für die Anfechtungsklagen: Die Gründe für die Auslagerung von T-Online aus dem Telekom-Konzern hätten detailliert und verständlich im Rahmen der Hauptversammlung aufgezeigt werden müssen, das sei aber im Verschmelzungsbericht nicht geschehen.

Die beiden jeweils über 50 Seiten starken Anfechtungsklagen sind am Wochenende an das Landgericht Darmstadt versandt worden. Auch der Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie (VFA) und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) behalten sich ähnliche Schritte bis zum Monatsende vor. Im Kern geht es um das Umtauschverhältnis von einem halben Wertpapier der Telekom für eine Aktie der T-Online International AG. Viele T-Online-Aktionäre sehen dieses Verhältnis als ungerecht an. Nach Ansicht von T-Online-Vorstandschef Rainer Beaujean verhindere ein Prozess nicht unweigerlich den Abschluss der Fusion. Die Deutsche Telekom hält inzwischen mehr als 90 Prozent der T-Online-Aktien.