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EU-Kommissarin gegen DVB-T-Fördermittel

Privatsender wollen ggf. Engagement überdenken
Von Volker Schäfer

Wie bereits berichtet haben die Betreiber der Fernsehkabelnetze Beschwerde gegen Förderprogramme zum Auf- und Ausbau des terrestrischen digitalen Fernsehens eingelegt. Der Deutsche Kabelverband [Link entfernt] fürchtet sinkende Kundenzahlen und damit geringere Einnahmen, wenn große Teile des in den Breitbandnetzen vertretenen Programmangebots auch über die normale Fernsehantenne verfügbar sind und die Zuschauer so die Gebühren für einen Kabelanschluss einsparen können.

"Es ist eine Wettbewerbsverzerrung erster Güte, dass DVB-T subventioniert und damit für den Kunden kostenlos wird", so Peter Charissé, Geschäftsführer des Kabelbetreiberverbandes Anga. Man habe bereits Kunden verloren, die auf DVB-T umgestiegen seien, um sich die Gebühren für das Kabel zu sparen.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes schloss sich nun den Bedenken der Kabelfirmen an. Wie das Handelsblatt berichtet, moniert die Kommissarin, dass die im Zusammenhang mit der Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens gezahlten Zuschüsse an private Programmanbieter wie RTL, Sat.1 oder ProSieben gegen das Gebot der "Technologieneutralität" verstoßen. Die aus Steuermitteln gezahlten Förderungen seien daher wettbewerbsverzerrend.

Annahme der Entscheidungsvorlage fraglich

Ob die allein für den DVB-T-Aufbau in Berlin und Brandenburg geleistete Anschubfinanzierung von fünf Millionen Euro wirklich als illegal eingestuft wird, bleibt dennoch fraglich. Auch innerhalb der EU-Kommission ist die Annahme einer bereits ausgearbeiteten Entscheidungsvorlage der Wettbewerbskommissarin fraglich. EU-Industriekommissar Günter Verheugen und die für Medien zuständige Kommissarin Viviane Reding kündigten bereits ein Veto an, da zu befürchten sei, dass durch eine entsprechende Entscheidung die weitere Einführung des digitalen Fernsehens in vielen EU-Ländern gebremst wird.

Auch Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) kritisierte die Wettbewerbskommissarin und erklärte, die privaten Programmveranstalter müssten im Falle einer Negativ-Entscheidung ihr Engagement bei DVB-T nochmals überdenken. Denkbar sei nicht nur, dass die Privaten sich nicht am Ausbau der neuen Fernsehnorm in weiteren Ballungsgebieten beteiligen. Auch eine Abschaltung bereits bestehender Sender sei denkbar.

Im Gegensatz zu den Fördermitteln für kommerzielle Sender moniert die EU-Kommission bislang nicht den Einsatz von Gebührenmitteln für den Aufbau der DVB-T-Versorgung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. ARD und ZDF haben vor wenigen Wochen beschlossen, mittelfristig bundesweit die analoge terrestrische Fernsehversorgung durch DVB-T zu ersetzen.