Call Time

Missbrauchsverfahren gegen Telekom-Tarif eingeleitet (aktualisiert)

T-Com bezeichnet Vorgang als "Rückschritt in die Regulierungs-Steinzeit"
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Die Bundesnetzagentur hat ein Markt-Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Dabei geht es um einen "speziellen ISDN-Tarif mit Inklusivminuten", teilte die Deutsche Telekom in Bonn mit. Der Bonner Konzern kritisierte dies als einen "Rückschritt in die Regulierungs-Steinzeit". Gegenüber teltarif.de sagte T-Com-Sprecher Frank Domagala, auf dem deutschen Telefonmarkt gebe es einen intensiven Wettbewerb. "Wenn das Missbrauchsverfahren zu dem Ergebnis kommt, dass es sich um einen Missbrauch handelt, dann kann die Telekom künftig keine attraktiven Angebote mehr auf den Markt bringen."

Nach teltarif-Information handelt es sich bei dem Beschwerdeführer um einen Call-by-Call-Anbieter und nicht um einen Vollanschluss-Mitbewerber. Dieser beschwert sich über den Call Time-Tarif für ISDN, der seit Anfang September 240 Inklusiv-Minuten beinhaltet. Diesen Tarif nutzen nach T-Com-Angaben bereits 100 000 Kunden.

Wo dieser Mitbewerber die Missbrauchsansätze sieht, konnte auch Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur, nicht sagen. Der Call Time kostet monatlich 4 Euro mehr als der Standard-Anschluss Call Plus. Bei 240 Inklusivminuten ergibt das einen rechnerischen Minutenpreis von 1,66 Cent. Diesen Preis unterschreiten die meisten Call-by-Call-Anbieter zumindest in der Nebenzeit.

Im vergangenen Jahr bestand für neue Telekom-Tarife noch eine Genehmigungspflicht vor der Einführung. Heute kann die Deutsche Telekom neue Tarife einführen, wenn aus Behördensicht kein Missbrauch offensichtlich ist. Für diese so genannte Offensichtlichkeitsprüfung hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben nur 14 Tage Zeit. Bei dem Markt-Missbrauchsverfahren werde unter anderem innerhalb von zwei Monaten geprüft, ob ein Preisdumping vorliege.

Die Bundesnetzagentur wies die Kritik der Telekom als überzogen zurück. "Das empfinden wir als Überreaktion", sagte ein Sprecher der Behörde. Entsprechend dem neuen Telekommunikationsgesetz werde die Bundesnetzagentur tätig, wenn sich Wettbewerber über neue Endkundentarife der Deutschen Telekom beschwerten.