Hauptversammlung

Scheitert T-Online-Wiedereingliederung an Anfechtungsklage?

Dem T-Online-Vorstand bläst weiterhin der Wind ins Gesicht
Von dpa / Björn Brodersen

Auf der T-Online-Hauptversammlung haben Kleinaktionäre wie angekündigt massive Kritik an der Wiedereingliederung des Internetanbieters in den Telekom-Konzern geäußert. Erläuterungen von T-Online-Chef Rainer Beaujean zu der Verschmelzung wurden heute von erbosten Zwischenrufen begleitet. In der TUI-Arena in Hannover, dem Ort des Treffens, waren noch rund 100 Aktionäre versammelt. Die Hauptversammlung war am gestern Abend unterbrochen worden.

Bereits am Donnerstag hatten Kleinaktionäre vor allem das aus ihrer Sicht zu niedrige Umtauschverhältnis kritisiert. Im Zuge der Fusion sollen die T-Online-Aktionäre für einen Anteilsschein 0,52 T-Aktien erhalten. Dies entspricht einem Wert von rund acht Euro. Vor fünf Jahren beim Börsengang hatte das T-Online-Papier 27 Euro gekostet. Aktionäre fühlen sich deswegen über den Tisch gezogen. Beaujean dagegen hatte das Umtauschverhältnis als angemessen bezeichnet.

Aktionärsvereinigungen wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatten angekündigt, gegen die Verschmelzung zu stimmen und Vorstand und Aufsichtsrat nicht zu entlasten. Außerdem behielten sie sich vor, gegen die Wiedereingliederung in den kommenden vier Wochen mit einer so genannten Anfechtungsklage gerichtlich vorzugehen. Geplant sind zudem Spruchstellenverfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses. Von möglichen Klagen ist das Wirksamwerden der Verschmelzung und die Rücknahme von T-Online vom Kurszettel abhängig.

Die Deutsche Telekom hält aber bereits mehr als 90 Prozent der T-Online-Aktien. Für die Wiedereingliederung notwendig ist auf der Hauptversammlung die Zustimmung von 75 Prozent des Kapitals.